Gemeinschaftsgrundstück?
Mein Mann hat letztes Jahr ein Viertel eines Gemeinschaftsgrundstücks (Ackerland) geerbt. Dieses ist verpacktet und bringt gerade mal 50 Euro im Jahr. Alles wurde ordnungsgemäss umgetragen wie Grundbuch. Die restlichen 3 im Grundbuch sind tot. Die Kinder haben es bisher nicht umschreiben lassen und für 1/4 wurde die Erbschaft ausgeschlagen. Bisher wurden keine Erben gesucht, obwohl es 4 Geschwister waren. Frage, wem gehört dieses 1/4 jetzt ? Oder gehört einem alles, wenn man im Grundbuch steht ? die beiden anderen Erben machen keine Anstalten, es umschreiben zu lassen. Somit ist das Grundbuch unrichtig und wird zum Problem bei der neuen Grundsteuerverordnung.
3 Antworten
Das Grundstück gehört denen, die tatsächlich jeweils Erben geworden sind. Es ist nicht maßgeblich, wer im Grundbuch steht. Da Grundbuch ist durch die Erbschaften unrichtig geworden und eigentlich muss man es irgend wann mal berichtigen. Wie gesagt, dazu muss man für jeden der anderen 3 Miteigentümer, die jetzt gestorben sind, klären, wer jeweils Erbe geworden ist.
Also wie gesagt, das Pferd muss man von vorne aufzäumen. Man muss jeden Fall extra klären, wer jetzt Erbe geworden ist. Wenn man das weiss, kann man das ins Grundbuch eintragen.
Sofern kein Erbe gefunden wurde, kann auch ein Nachlasspfleger, etc. eingesetzt werden. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Das letzte 1/4 gehört nach wie vor dem noch nicht ermittelten Erben, auch wenn dieser noch nicht namentlich eingetragen ist!
Das Problem ist allerdings, dass niemand dieses Erbe antreten wird, denn man kann es ja nicht trennen zwischen Grundstück und dem Rest Und wenn die Familie ablehnt aus gutem Grund sicherlich, frage ich mich wer sich dann drum kümmert und wer ist Verantwortlich beim Ausfüllen der Grundsteuer?
Man muss das gesamte Erbe annehmen und niemand weiß was dahinter steht. Nicht umsonst haben die Kinder verzichtet.
man weiß es nicht und kann nicht nur einen Teil annehmen. Blöd alles. Man muss bei der Grundsteuer die Besitzer eintragen. Wen trage ich da ein ?
Auf gar keinen Fall, das gehört den Erben
Für ein Viertel wurde das Erbe ausgeschlagen. Und ich habe keine Ahnung wer wen informieren muss, um andere Erben zu suchen. Zumal es über zwei Bundesländer geht Und selbst wenn man jemanden findet, wird es niemanden geben, der es annimmt. Die Leute haben es nicht umsonst abgelehnt.