Erbe ausgeschlagen Versicherung hat ausbezahlt?
Guten Tag
Der Vater meiner Kinder ist verstorben. Da er Schulden hatte habe ich das Erbe für die Kinder ausgeschlagen. Er hatte eine Versicherung die den Todesfall abdeckt..Mir wurde gesagt das den Kindern das Geld trotzdem zusteht und deswegen hab ich die Versicherungssumme ausbezahlt bekommen für die Kinder .Jetzt bin ich mir aber nicht mehr sicher ob sie doch in die Erbmasse mit rein fällt. Von der Versicherung würde die Bestattungskosten gezahlt ..Hab jetzt irgendwie Angst das man Ärger bekommen könnte ..Was kann passieren ?LG Ramsi
4 Antworten
Wenn die Kinder als Bezugsberechtigte in der Versicherung genannt sind - und das ist offensichtlich der Fall - dann geht die Versicherungssumme nicht in die Erbmasse.
Das heisst: Deine Kinder können das Geld behalten, auch wenn die Erbschaft ausgeschlagen wurde. Andere Kosten entstehen nicht, weil die Kinder nicht Erbe geworden sind.
Lebensversicherung Erbe – Wer ist der Begünstigte im Todesfall? - Finanztip
Wenn deine Kinder als Begünstigte in der Versicherung genannt wurden, dann ist die Versicherung tatsächlich vom Erbe abzukoppeln.
Wenn in der Versicherung kein Begünstigter drin steht, dann geht der Rest ins Erbe.
Versicherungssummen aus einer LV, RV oder Sterbegeldversicherung, die einer fest benannten Bezugsperson zukommen, gehören NICHT zur Erbmasse.
Eine Sterbegeldversicherung, der Name ist irreführend, muss noch nicht einmal für die Bestattung verwendet werden. Diese Summe kann die Bezugsperson frei verwenden. Moralisch natürlich ein wenig verwerflich, denn der Verstorbene hat diese Versicherung vermutlich genau dafür abgeschlossen!
Der "Erlös" aus einer Lebensversicherung gilt, soweit es eine/n eingetragene/n Begünstigte/n wurde, nicht als Erbe.
Übrigens - ein Kind gilt hinsichtlich der Bestattungskosten regelmäßig als nicht leistungsfähig .
Sie stehen eben nicht als bezugsberechtigter drin das macht mir grad echt Sorgen
Ramsi
Der Bezugsberechtigte muss namentlich nicht im Versicherungsschein stehen. Der Name des Bezugsberechtigten kann auch nachträglich in einer vom Versicherungsschein getrennten Erklärung genannt werden.
Leider stehen sie nicht in der Versicherung ..Kann mir da rechtlich jetzt was passieren ? Ich war der Meinung das es nicht zur Erbmasse gehört