Hängt von der ortsüblichen Miete ab. Aber tendenziell steigen gute Immoblilien fast immer.
Kein Problem, aber so ist es nicht gedacht.
Hat man einen Überschuß kann man es verrechnen lassen, die Rückvergütung wird aber immer niedriger. Für den Eigenbedarf ev. mit Speicher ist es ok.
Wenn man es mit ihm nicht besprechen kann ist er kein Freund. 50/50 alles aufteilen.
Es ist ein Grund, warum ich die Politik das nicht verzeihe: Lockdowns.
Jeder die Hälfte.
was erlaubt ist kann man nur erlauben. Nichts Neues erschliessen hilft gegen Klimawandel und Überschwemmungen.
Da alles nach Wahlen abgeschwächt wird bin ich sehr froh darüber.
Am Besten reparieren lassen und nicht melden.
Am dringensten braucht man einen Steuerberater. Aber Gewerbe gleich anmelden würde ich nicht. Wo kein Kläger ist kein Richter. Erst wenn ein Gewinn da ist.
Meine Info ist, dass man mit einem beeinträchtigem Kind so lange zahlen muss bis es selbsterhltungsfähig ist.
Nein darfst Du nicht. Außer Du sagst: Vater ist Dir ganz unbekannt. Es ist aber kein Verzicht in dem Sinne.
Ein Problem wäre es wenn die Eltern das nicht akzeptieren.
Will soll das gehen wenn er verstorben ist?
Es ist nicht verboten. Wird ständig gemacht.
Sind keine Deutsche und bekommen eine Teilrente aus D (damals noch BRD). Man muss sie natürlich dort versteuern.
Keine Finanzfrage in dem Sinne.
Auch mein Problem, ich würde den Preis in die Behandlung integrieren und sie zur Probe herschenken. Wenn sie total harmlos sind.
Fragen werden sie schon denke ich. Aber vorher anrufen und herrichten lassen.
Geht nur mit Neuwahlen.