Vorkaufsrecht für alle Fälle für verstorbene Person im Grundbuch..Vererbbar?
Hallo,ich bin testamentarisch Alleinerbin einer Wohnung meiner Grossmutter.Im Grundbuch steht,das eine seit Jahren verstorbene Person ein Vorkaufsrecht für alle Fälle hat.Hat die Tochter dieser Person jetzt automatisch dieses Vorkaufsrecht geerbt?...und/oder...wenn ich das Grundbuch als Erbin auf mich umschreiben lasse,kann ich den Eintrag mit dem Vorkaufsrecht gleichzeitig ohne rechtliche Konsequenz auch löschen lassen?
2 Antworten
Ein Vorkaufsrecht erlischt mit dem Tod - sprich es ist nicht vererbbar.
kann ich den Eintrag mit dem Vorkaufsrecht gleichzeitig ohne rechtliche Konsequenz auch löschen lassen?
unter Vorlage der Sterbeurkunde - ja.
lillufee
Geerbt? Ja, wenn im Grundbuch vermerkt, etwa
"vererbliches und übertragbares Vorkaufsrecht".
Andernfalls sh. wilees
Woher ich das weiß:Berufserfahrung