Grundbucheintrag ändern nach Todesfall?
Mein Vater ist vor etwa einem Jahr verstorben und ist im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Er, meine Mutter und ich bewohnten ein altes Haus. Es gab kein Testament, also sind wohl meine Mutter und ich zu gleichen Teilen Erben. Nun wohnen meine Mutter und ich noch in dem Haus und ich wollte den Grundbucheintrag eigentlich auch nicht ändern/umschreiben lassen. Dies sollte alles so bleiben bis zu Ihrem späteren Tod, da Sie selbst auch gesundheitlich nicht mehr dazu in der Lage ist . Nun meine Frage , geht dies oder gibt es bestimmte Fristen für die Änderung des Grundbucheintrages und wie sieht es später mit den Kosten für die Umschreibung aus. Das Haus + Grundstück ist noch nicht geschätzt worden, aber nach meiner Meinung nicht viel Wert. Muß ich es umschreiben lassen oder kann ich auch warten?
1 Antwort
Schlicht und ergreifend - Du bist / Ihr seid zur Grundbuchbereinigung verpflichtet - bedeutet, Ihr müsst einen Erbschein beantragen.
Wer als Erbe innerhalb von 2 Jahren nach dem Tode des Erblassers einen Antrag an das Grundbuchamt stellt und sich als neuen Eigentümer eintragen lässt, muss hierfür keine Gebühren bezahlen.