Inkasso Becker Wuppertal - Cleverfit?
Hey zusammen.
Zu meinem Problem.
Ich habe ein schreiben bekommen von der o.g. Inkassofirma. Dort steht, dass ich eine Rechnung von circa 13€ gegenüber clever fit offen habe und das sich das bei denen jetzt auf 60€ summiert.
Zur Lage.
Im Juni mit einem Kündigungsschreiben ins Fitnessstudio und zum 01.08.22 gekündigt.
Der Empfang wurde auf meiner Ausfertigung auch bestätigt.
Am 01.07.22 wurde auch das letzte mal der Monatsbeitrag von meinem Konto abgebucht.
Ab da nichts mehr vom Fitnessstudio gehört. Weder ein Schreiben dass mir die Kündigung bestätigt, noch eine offene Forderung.
Jetzt kam halt dieser Brief vom Inkasso-Unternehmen. Das kann ich getrost ignonieren oder wie seht ihr das?
3 Antworten
Hier würde ich dies auch ignorieren. Zumindest bis zum Mahnbescheid.
Insbesondere da keine näheren Angaben hinsichtlich der 13,- Euro gemacht worden sind.
Weitere Kosten und Zeitaufwendungen für Einschreiben und Anrufe würde es bei mir nicht geben. Hier sind für mich einige Kommentare völlig unverständlich.
Jetzt kam halt dieser Brief vom Inkasso-Unternehmen. Das kann ich getrost ignonieren oder wie seht ihr das?
Diese Beurteilung gibt dein Sachverhalt bislang nicht her. Die Inkassoforderung wird sich ja auf eine konkrete Rechnung beziehen. Liegt dir diese vor? Wurde sie ausgeglichen? Wenn nein: Wieso nicht? Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Rechnung? Wurde die zugrundeliegende Leistung erbracht?
Natürlich wurde die Leistung nicht erbracht.
Und das weißt du, ohne überhaupt zu wissen, was da in Rechnung gestellt wird?
Fitnessstudio und Inkassobüro gehen aktuell offenbar davon aus, dass eine offene Forderung besteht. Wenn sich nicht vorher ein möglicher Irrtum aufklärt (ggf. mit deiner Mithilfe), wird man dort vermutlich irgendwann einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen dich beantragen. Ganz doof wäre es, wenn du dann feststellst, dass die Forderung doch berechtigt ist. Dann bist du kostenmäßig nämlich im mittleren bis gehobenen dreistelligen Bereich.
Wenn du zu 100% sicher bist, dass die Forderung unbegründet ist, kannst du sie natürlich ignorieren. Arbeit erspart dir das jedoch nur, wenn der Gläubiger seinen Fehler von alleine aussieht oder aus anderen Gründen die Beitreibung einstellt.
Noch was: Unbestrittene Forderungen können nach der zweiten Mahnung auch ohne Titulierung der SCHUFA gemeldet werden (§ 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BDSG). Ein einmaliges nachdrückliches Bestreiten einer unberechtigten Forderung (in Textform mit Zustellnachweis) ist daher dringend anzuraten.
Also habe da jetzt angerufen. Die kündigung ist im system zum 31.07 eingegangen. Zum 01.08 sollte wohl eine Servicepauschale eingefordert werden. Habe dem Mitarbeiter gesagt, dass das keinen Sinn macht. Das bestätigte er. Bin ich also fein raus?
Nicht solange dir diese Aussage lediglich mündlich, als nicht beweisbar, vorliegt!
Für welchen Zeitraum ist die Servicepauschale? Wird diese im Voraus oder für vergangene Zeiträume berechnet?
Ignorieren auf keinen Fall , die Gebühren steigen
Suche die Unterlagen zusammen , sende eine Kopie der Bestätigung per Einschreiben Rückschein und weise die Forderung als unbegründet zurück
Ich werde mich nicht um etwas kümmern, was unbegründet ist.
na dann freu dich auf weitere Mahngebühren, spätestens beim Mahnbescheid vom Gericht solltest du aber reagieren sonst wird es teuer, und zwar noch teurer als es jetzt schon ist.
Die Rechnung liegt nicht vor. Wie erwähnt vom Fitnesstudio nichts erhalten. Natürlich wurde die Leistung nicht erbracht.