Krankenkasse akzeptiert nicht die Arbeitsunfähigkeit nach der Reha-Maßnahme
Ich war vor der Reha ca. 4Mon. krankgeschrieben aufgrund eines Burn outs und einer Herzattacke mit V. a. Herzinfarkt und nach der Reha weiter arbeitsunfähig. Die Bearbeiterin der Krankenkasse akzeptiert es nicht und schickt mir ein Schreiben, daß sie dies nicht ákzeptiere und ich mich gesundschreiben lassen soll. Im Schreiben ist erwähnt, daß ich diesemBrief widersprechen kann. Ist jemandem so was seitens der KK auch schon passiert ? Was muß in den Widerspruch hinein ? Soll ich mich einmal an den Chef der KK wenden ?
2 Antworten
Das ist so üblich und auch gewollt.
Du solltest auch die Absicht dieses Schreibens erkennen - die Krankenkasse wird dich dazu zwingen, dass du die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragst, sozusagen gezwungenermaßen freiwillig.
Der Hintergrund ist natürlich ein Verschiebebahnhof. Du bekommst dann Leistungen des Rentenversicherungsträgers und nicht mehr von der Krankenkasse. Angsichts von über 200 Mrd. Euro für das Gesundheitswesen in Deutschland auch verständlich.
Die Sozialgerichte ziehen da auch mit. Folglich ist es dir sehr zu empfehlen, dich möglichst schnell in den Arbeitsprozeß wieder eingliedern zu lassen, denn die Erwerbsunfähigkeitsrenten sind Minimalrenten ohne Chancen viel hinzuverdienen zu dürfen.
Ich würde Dir empfehlen Dich von einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten zu lassen, eventuell genügt auch eine rechtliche Beratung in einer Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale.