bAV später auszahlen lassen? Geht das?

1 Antwort

Hallo, das kann Euch nur die Pensionskasse beantworten, wenn es nicht ohnehin in den Unterlagen steht.

Bezüglich der Steuern ist Eure Überlegung richtig: wenn 2019 nur noch Rente bezogen wird, ist der Steuersatz etwas geringer. Allerdings ist eine Kapitalzahlung natürlich steuerlich auf jeden Fall ungünstiger als die Rentenzahlung.

Wieviel die Verschiebung genau ausmacht, kann man nur berechnen, wenn man alle anderen Einkünfte kennt.

Auf die Kapitalzahlung werden 120 Monate Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Hier könnte eine frühere Auszahlung Vorteile bringen, wenn mit dem Arbeitseinkommen in 2018 die Beitragsbemessungsgrenze der KV schon erreicht wird oder in der Nähe ist. Dann wird gekappt.

Viel Glück

Barmer


Vocaris 
Beitragsersteller
 27.03.2018, 19:04

Hallo Barmer,

danke für deine Info. Somit stellt je dem Grunde die bAV eine Verarsche für all diejenige dar, die sich von der Thematik damals bequatschen haben lassen. Insb. das der Staat den Rentneeintritt angepasst und an der Thematik nichts angepasst hat. Naja. Damit muss man jetzt leben. 120 Monats Beiträge für die KV und PV unglaublich. Also die bAV hat nur eine Höhe von ca. 6 500€. Also nicht so hoch.

Das bedeutet, daß in etwa dieser Betrag ausgezahlt wird, aber der Empfänger 10 Jahre lang monatlich KV und PV Beiträge zahlen muss? Kann man dieses Betrag ausrechnen? Welche Werte werden da zu Rande gezogen.

Wir wirkt die Kapital Zahlung auf die Steuer. Als Sondereinkommen? Gibt es Freigrenzen?

Vocaris 
Beitragsersteller
 28.03.2018, 09:15
@Vocaris

Ich möchte noch etwas ergänzen, da ich versucht habe mich weiter zu informieren.
* Da die Kapitalzahlung im Jahr der AN Tätigkeit anfällt, wird sie in dem Steuerjahr auch voll als "sonstige Einkünfte" versteuert

  • Dort hat man den Abzug der Werbungskostenpauschale von 102 EUR
  • Dann kann man wohl den Altersentlastungsbetrag geltend machen. Das wäre dann für 2018 912€. Dieser Betrag wird vom Einkommen abgezogen und ergibt dann das zu versteuernde Einkommen.
  • Aufgrund der Kapitalzahlung geht die KV hin und teilt die Kapitalauszahlung durch 120 um ein fiktives Monatseinkommen zu erhalten. Auf dieses Einkommen hat man den den VOLLEN KV 6 PV Beitrag zu bezahlen.
  • Der KV & PV Beitrag muss "wohl" nicht gezahlt werden, wenn die Versorgungsbezüge nicht höher sind als die gesetzlich vorgegeben Untergrenze. Das wäre in 2018 152,25€. Allerdings weiß ich nicht ob diese Grenze pro Jahr und Monat gilt. sinn würde es ja nur pro Monat machen.

Fazit: Da die PK Kapitalzahlung nur ca. 6.500€ ist, würden diese im Steuerjahr 2018 als sonstige Einkünfte unter Abzug der Werbungskostenpauschale von 102 EUR sowie dem Altersentlastungsbetrag von 912€ mit dem indiv. Steuersatz versteuert.

Ferner müsste auf 6.500€/120 = 54,17€ der volle KV Beitrag gezahlt werden. Da der Betrag aber unter 152,25€ liegt, ist hier nichts zu bezahlen!?!?

Ist da so korrekt?