Unterhaltspfändung beim neuen Arbeitgeber?
Ich habe seit 2 Jahren eine Unterhaltspfändung bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Nun wechsel ich aber in 1 Monat den Job und wollte wissen wie es mit dieser Pfändung weitergeht? Ich würde gern den Unterhalt selber zahlen um nicht schon beim neuen Arbeitgeber gleich mit der Pfändung anzufangen? Gent diese Unterhaltspfändung dann gleich automatisch weiter? Oder ruht sie erstmal so lange ich zahle?
1 Antwort
Das musst Du mit dem Gläubiger besprechen. Er entscheidet, ob er die Pfändung macht oder nicht. Wenn Du ihm anbietest, dass Du freiwillig weiter zahlst, wird er die Pfändung vielleicht sein lassen.
Das Problem für ihn ist aber, dass wenn Du noch andere Schulden hast (was er vielleicht nicht weiß) dann könnte ihm ein anderer Gläubiger mit der Pfändung zuvor kommen. Dann verliert er seinen ersten Rang. Und dann würde erst der andere Gläubiger sein Geld bekommen und der erste Gläubiger nichts mehr. Deshalb hat er ein Risiko, wenn er auf die Pfändung verzichtet.
Geht Kindesunterhalt nicht immer vor allem anderen?
Ich habe keine Ahnung, meine das aber mal gehört zu haben.