Unter welchen Bedingungen kann man eine Direktversicherung (BAV) vorzeitig auflösen?
Moin moin,
Folgender Fall: Ich bin seit August 2009 über meinen Arbeitgeber versichert (Direktversicherung als BAV). In den ersten 5 Jahren zahle ich durch Entgeltumwandlung 1/3 der Beiträge und der AG 2/3, danach der AG alles. Bis jetzt habe ich ca. 1.800,- € eingezahlt. Die erreichte jährliche Rentenanwartschaft betrug zum 31.12.11 ca. 1.813 €.
Ich möchte nun einen möglichst hohen Betrag aus der Direktversicherung mir so schnell wie möglich auszahlen lassen und die Versicherung am liebsten auflösen, mindestens aber ruhend stellen.
Ich habe dazu schon mit dem Versicherer telefoniert. Doch dort will man mir keine Auskünfte erteilen, sondern redet sich raus (wäre eigentlich einen eigenen Beitrag hier im Forum wert ;-).
In den Versicherungsbedingungen steht, man könne die Versicherung in eine beitragsfreie umwandeln. Außerdem steht dort: "Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen". Meine Frage ist: Gibt es doch eine Möglichkeit, mir zumindest den Eigenanteil auszahlen zu lassen? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich schon im Voraus.
p.s.: Ich bin eder verschuldet noch droht mir eine Kündigung. Also Bitte keine allgemeinen Diskussionen oder Belehrungen über die Sinnhaftigkeit der BAV und das Solidarsystem als solches.
2 Antworten
Hallo GZBerlin,
die Antwort hängt in erster Linie davon ab, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht und wer Versicherungsnehmer ist. Im laufenden Arbeitsverhältnis kann eine Direktversicherung mit Zustimmung des Arbeitgebers abgefunden und ausgezahlt werden. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist dies nur in den Grenzen des § 3 BertrAVG möglich, beispielsweise wenn es sich um eine Kleinstanwartschaft (unter 3.800,00 €) handelt.
Schau dir mal das hier an:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kann-ich-meine-direktversicherung-vorzeitig-kuendigen_181869.html
Viele Grüße
MoNa
Ich weiß nicht woher Ihr Eure Informationen habt , aber ich habe in deisem Jahr meine beiden Direktversicherungen gekündigt - ob es sinnvoll ist oder nicht steht hier nicht zur Debatte. Ich bekomme von beiden Gesellschaften Geld ausbezahlt was ich nun nachträglich versteuern muß. Das ich nicht einmal das von mir eingezahlte Geld wieder bekomme weiß ich - aber weiß ich das bei Fälligkeit????? Ich habe die Versicherung ganz einfach über meinem Arbeitgeber gekündigt. Nach Aussage der Versicherung müssen diese sagen das man nicht kündigen kann - dazu sind sie verpflichtet - aber energisch bleiben es geht .
Hallo Frank, sag mal wie hast Du deinen Brief an die Versicherung geschrieben ? Ich habe zur Zeit auch das Problem, und die wollen mir das Geld nicht auszahlen. Kannst Du mir nicht deinen Text zusenden per Mail ? Ich möchte das echt bald von Backe haben, zumalen ich bei meiner Firma nicht mehr bin. Würde mich echt freuen wenn Du Dich bei mir melden würdest.
Mit Freundlichen Grüßen Madison2006