Gemeinsames Recht der Hauseigentümer Durchgangskeller den jederzeit betreten zu dürfen?
Ich bin Eigentümerin einer vermieteten Wohnung zu der Wohnung gehört ein "Durchgangskeller" mit Zugang zum gemeinsamen Öllageraum. Seither war Das nie ein Problem doch die Mieter haben in dem Keller verschiedene Dinge eingelagert und wollen nicht mehr dass dauernd jemand durchläuft (der Öllagerraum wird auch als Mülleimerplatz genutzt) Sie behaupten, dass ich das im Mietvertrag nicht eingetragen habe dass der Keller nicht abgeschlossen werden soll und dieser Raum kein "abgeschlossener" Keller I'm üblichen Sinn ist und drohen mir mit Anwalt
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4 Antworten
Einen Keller, der nicht ausschließlich durch den Mieter nutzbar ist, kannst du nicht als Kellerraum im herkömmlichen Sinn vermieten. Ich würde als Mieter auch nicht für einen Kellerraum bezahlen, zu dem jeder Zutritt hat. Biete dem Mieter eine angemessene Minderung der Miete an.
Und was wollen die Mieter nun erreichen?
Die Mülltonnen sollen woanders abgestellt werden und den Durchgang zum "Öllageraum" müssen sie nur an angekündigten Terminen gewähren? Wäre das überhaupt möglich?
Ob ein Vermieter bei der Besichtigung eines Durchgangakellers ausdrücklich darauf hinweisen muss, dass dieser nicht abgeschlossen werden darf, halte ich eher für unwahrscheinlich. Und wenn die Mieter auch einen Blick in den Raum geworfen haben und dort Mülltonnen standen, hätte es ihnen wohl klar sein müssen.
Wenn eine Mietminderung infrage kommt, kann diese evtl. bei 5% liegen, oder sogar bei 10%.
Ist der Keller vor Vertragsabschluss denn besichtigt worden?
Wenn ja, entfallen ohnehin alle Mängelrechte des Mieters.
Wenn nicht wird es problematisch. Ein Durchgangskeller ist Abstellraum aber kein Kellerabteil im üblichen Sinne.
Sie behaupten, dass ich das im Mietvertrag nicht eingetragen habe dass der Keller nicht abgeschlossen werden soll und dieser Raum kein "abgeschlossener" Keller I'm üblichen Sinn ist und drohen mir mit Anwalt
Was steht denn dazu im Mietvertrag? Handelt es sich bei dem (Durchgangs)Kellerraum denn um deinen Keller (Sondereigentum)?