Forderung Inkasso nach Tod der Mutter?
Hallo Zusammen,.
ich bekomme nah knapp 1,5 Jahren Post vom Inkasso über eine Forderung meiner Mutter die im April 2018 verstorben ist. Ich bin Gemeinschaftserbe (mit einer 1 Schwester). Ich habe mir die Unterlagen angefordert und festgestellt, dass Bestellungen nach dem Tod meiner Mutter vorgenommen wurden. Voraussichtlich durch meine Schwester, zu der ich aber keinen Kontakt habe. Bin ich nun als Miterbe dennoch verpflichtet diese Forderung zu bezahlen?? Was kann hier in empfohlen werden? Vielen Dank!
3 Antworten
Hallo,
nach Prüfung der Forderung hast du festgestellt, dass die Bestellungen nachweislich erst nach dem Tod der Mutter vorgenommen wurden, die Forderung deshalb als unrechtmäßig von dir zurückgewiesen wird.
Dies machst du mittels einem schriftlichen Widerspruch, der sicherheitshalber per Einschreiben an die Inkassofirma, zusammen mit einer Kopie der Sterbeurkunde geschickt wird.
Somit hast du auf die Forderung vom Inkassounternehmen reagiert, ohne das Thema " Schwester " in diesem Zusammenhang ansprechen zu müssen.
ja, man hört und liest es immer wieder ! Mittlerweile weiß man mit vielen Dingen umzugehen. Dabei ist auch das www ungemein hilfreich !
Ohne die DDR Zeiten wieder zurückhaben zu wollen ☝️ aber so etwas kannten wir damals nicht..... solchen Stress haben Honni und Co. uns, ihren "Schäfchen" netterweise abgenommen. 😉
Bei Honny, Mielke und Co. fällt mir ein Witz aus der Zeit des kalten Krieges ein.
Ein Ami, ein Deutscher (West) und ein Russe werden gefragt, was Glück ist.
Der Ami: Eine Wohnung in New York, ein Strandhaus in Miami, ein dickes Aktienpaket, ein wohlgefülltes Konto und ein Cadillac vor der Tür.
Der Deutsche: Ein Haus in München Grünwald, ein Ferienhaus in Österreich, ein Mercedes vor der Tür für 2 Millionen Bundesanleihen.
Der Russe: Das ist doch so profan. Glück ist eine Datscha auf dem Land, der Samowar brummt, die Kinder essen Kuchen, es klopft laut an der Tür und zwei Männer in in langen Ledermäntel sagen "Genosse Iwanov, mitkommen" und man kann sagen, Entschuldigen Sie Genossen, aber Iwanov wohnt gegenüber."
Ich würde es auch nicht ausschließen mal die örtliche Polizei zu besuchen.
Ich meine, hier liegt ja offenbar Betrug vor wenn jemand auf den namen der Toten Sachen bestellt und Schulden macht!
Selbstredend brauchst du da keinen Cent zu zahlen, auch wenn die Firma anfangs etwas Stress macht möglicherweise :-)
Nein natürlich nicht. Wenn die Bestellung nach dem Tot Deiner Mutter geschah, ist dies ja leicht nachzuweisen (Sterbeurkunde). Deine Vermutung, das die Schwester das gemacht hat, würde ich der Inkassofirma nicht mitteilen. Anschreiben an Inkassofirma mit Kopie der Sterbeurkunde und zurückweisen der Forderung wg. fehlender Rechtsgrundlage.
Sehr guter Tipp, denn es kommt wohl häufig vor, dass Betrüger auf den Namen von Verstorbenen Bestellungen aufgeben.
Aber es gibt auch Unternehmen, die Behaupten, dass sie noch vor dem Tod einer Person etwas geliefert haben und hoffen das die Erben ohne Prüfung zahlen.
Es war mal eine Masche an Witwen Mahnungen für die angeblich an die Ehemänner geschickte Pornohefte zu versenden.