Also erstmal:
Dieses Ganze "Nachmieter N übergibt Kaution an Vormieter Vo" ist ja nur eine verkürzte Version von "Nachmieter N gibt erst Kaution an Vermieter Ve und Vemrieter Ve gibt den selben Betrag an den Vormieter Vo".
Beim Auszug gilt generell dass mit dem Übergabeprotokoll, falls vorhanden, geguckt wird, welche Schäden jetzt im Vergleich zuM Einzug vorhanden sind.
Und für gerechtfertigte Sachen dann entsprechend Teile der kaution draufgehen.
Nur so generell.
Wie war dies nun bei euch in der WG, gabs da einen Hauptmieter und die anderen WGler waren nur Untermieter von dem?
Und wer hat wie die Kaution gestellt, zu gleichen Teilen oder einer hat Alles bezahlt oder wie?

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Rechtliche Frage zu "Betrug" im Rahmen des Betreibens von "Findom", usw. als Mann, der sich als Frau ausgibst, sich aber offiziell "quersexuell" nennt?

Wie zuvor schon erwähnt, habe ich vor, mich als Frau auszugeben, in dem ich aber stets meine eigenen Bilder und Sprachaufzeichnungen bearbeite, dass sie überzeugend weiblich rüberkommen. Also kein Verletzen der Rechte Dritter. Fragen zum Finanzamt wurden auch schon beantwortet.

Das gedenke ich, zu tun, um erfolgreich "Findom" zu betreiben, "Suggardaddys" an Land zu ziehen, usw. Für die Moralapostel: warum sollen das Frauen (erfolgreich) tun können und Männer nicht? Und außerdem würde ich nicht alles für mich behalten, ich würde viel spenden, etc.

Zum eigentlichen Anliegen: falls das irgendwie "auffliegen" sollte und sich ein "Geschädigter" beschwert, kann mir ja eigentlich rechtlich nichts passieren. Oder doch? Ich gebe mich ja im Zweifelsfall bei den Behörden als "quersexuell" aus, also müssen sie mich als Frau (zumindest zeitweise) akzeptieren. Die bearbeiteten Bilder (Faceapp) kann ich ja als "geschminkt" ausgeben. Und es steht ja nirgends, dass man Bilder seines BIOLOGISCHEN Geschlechtes zeigen muss. Hauptsächlich wurde ich meine Füße zeigen und nur mit einer App Körperhaare entfernen, usw., was niemand kontrollieren kann. Sorge bereitet mir aber das "Verweiblichen" meiner Stimme mittels Computerprogramme.

Gibt es hier einen für sowas versierten Anwalt, der mir mit Sicherheit sagen kann, dass mir rein straf- und zivilrechtlich nichts passieren kann (Geld zurück zahlen, usw.)?

Ich habe auch einen illegalen Plan, der zu 99% erfolgreich und risikoarm wäre, viel mehr Möglichkeiten böte, aber sehr umständlich und mühselig wäre und das Geld am Ende nur in Bar vorliegen würde und nur durch Geldwäsche normal für meine Ziele auf dem Konto nutzbar wäre.

Deswegen wäre mir der legale Weg lieber.

Danke für Eure Antworten

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Quersexueller soll also eien Frau sein :-D

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"Nun ist ein Angebot (gültig bis 8.12.) von Eprimo gekommen mit 36,5 ct/kwh und Grundpreis 184€ im Jahr."
Was genau meisnt du mit Angebot,
sthet "Angebot" drüber oder steht eher drin dass sich zum Tag X den Arbeits und Grundpreis erhöhen?
Wenn es wirklich nur ein Angebot ist, ist es selbstredend unverbindlich.
Eine Presierhöhung kann der Anbieter so oder so machen, ob er jetzt Angebote verschickt oder nicht.
Da kommt es auch vermutlich nicht drauf an ob du das Angebot annimmst.
Und selbst wenn du das Angebot annimmst, kann es sein dass der Anbieter nahc 1-2 Moanten trotzdem mit ner Preiserhöhung kommt.

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Was steht denn im Mietvertrag bzgl. Nebenkosten drin?
Generell, falls du keine Pauschale zahlst, muss der Vermieter dir eine Nebenkostenabrechnung inklusive Rechnungsbelegen vorlegen.
Ohne Abrechnung darf er eigentlich die Nebenkostenvorauszahlungen nicht verändern!

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Um welche Art von Sachberabeiter oder so geht es denn?
Jobcenter, Abreitsamt, Behörde?
Dann bleibt nur Brief.
Denn wenn du es per Email schickst, kannst du es da genauso in den Mülleimer shcmeissen.
Da "verschwinden" die Sachen auf mysteriösen Wegen lange bevor sie beim Sachbearbeiter ankommen. Und du trägst dann die Folgen.
Je nachdem auch sinnvoll ist Fax,
geht bspw. mit simplefax für 7 cent die Seite .

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Hast du denn die richtigen Kontodaten eingegeben?
Einfach auf dem Kontoauszug/Onlinebanking mit dem vergleichen, was er dir geshcickt hatte.
Falls übereinstimmend, hast du Alles Nötige getan (eine Überweisung an die richtige Adresse gemacht), der Rest ist nicht die Problem.
Mit der Überweisung ist deine Pflicht getan.

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Meine Meinung:
Du hast den eigentlichen Mietvertrag ja noch nicht mal gesehen,
geschweigedenn ihn unterschrieben.

ich denke,e rst mit Mietvertragunterschrift kommt ein Vertrag zustande.
Müsstest also noch absagen können, am besten auch per Email.
Selbstredend wird die Maklerin dann recht sauer sein darüber.

Frage wäre nur ob sie dir für die Unkosten und so was verlangen kann, weil sie ja vielleicht schon den vertrag verfasst hat, wem Anders abgesagt hat und so.
Das lässt sich so nur schwierig beantworten.

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Dein "Verlobter" will dich da abzocken.
Die Nummer gibt es leider zu oft, man meint , weil man sich zig mal per internet kontaktiert hat, man würde sich in und auswendig kennen.
Obwohl man sich nie wirklich getroffen hat.
Und dann passiert pltzölich was Schlimmes wo derjenige angeblich viel geld braucht.
Verhaftet worden und die Wachen müssen bestochen werden,
Zertifikate kaufen, etc.
Die Ausreden sind lang und deine Kohle zusammen mit dem heiratsschwindler weg sobald du auch nur einen Cent schickst!

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Würde ich nicht auf mir sitzen lassen und das irgendwo melden. Legal ist das sicher nicht!

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Wenn der Betrüger dann aber nach Timbuktu abhaut (bzw. womöglich dort shcon hockt) hast du Pech gehabt.
Dann hast du zwar eine Anzeige gegen Unbekannt (weil weiß Gott ob der benutzte Emailaccount auch von dem ist, der sich als Inhaber ausgibt. )
Aber machen kannst du nix, es wird ermittelt.
Und dnan wird das verfahren eingestellt "und wieder eröffnet wenn neue Hinweise hinzukommen" (sinngemäß. da kommt aber nix mehr Neues)
Und zivilrechtlich Geld zu holen ist auch nix, weil du ja niemanden namentlich kennst den du verklagen kannst.

Hände weg von Paypal ohne Käuferschutz!

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Ich kann jetzt nur vom Hörensagen her reden.
Aber mitunter (ausser Geldgeilheit) ist einer der Gründe,w arum die Läden eslieber wegschmeissen als es zu verteilen weil sie für gesundheitschäden und so verklagt werden könnte.
Wenn bspw. jemand was abgelaufenes essen würde, was der Laden ihm gegeben hat,
und demjenigen würde shclecht werden oder gar schlimmeres, könnte er (theoretisch= wohl den Laden verklagen.
Davor (zumindest offiziell) haben die Läden zu viel Angst und shcmeissen es lieber weg.

Warum genau man sich so gegen das Containern stellt, ist dann halt fraglich, denn da wurde es ja fachgerecht im Müll entsorgt und der "Müll" wird dann halt "geklaut".
Könnte dem Laden also egal sein, dass die aber mit extra Security und Co. dagegen vorgehen, sagt Manches über die WAHREN Hintergründe udn Absichten der Läden.

Aber langer Rede kurzer Sinn:
Ich denke, reine Laienmutmassung, du darfst das nicht als "Ich verschenke hier Lebensmittel", denn dann könnte man dir womöglich was wollen und du müsstest dies und jenes einhalten hinsichtlich gesundheitsrichtlinien, Aufbewahrung, kühlkette, etc.pp.
Aber wenn du, wie gesagt rein hypotetisch und nicht rechtlich geprüft, mehr oder minder offiziell jeden Tag Punkt X Uhr deinen "Müll" des Tages in einem leicht zugänglichen Container oder so abstellst (was natürlich auch jeder in der Stadt wissen solte) und dann geschehen halt regelmässog Diebstähle, gegen die du Null Komma Nix unternimmst...
Tja, haben die Mülldiebe halt GLück gehabt ;-)
Wobei, irgendwelche Gerichtspfosten sind ja selbst bei sowas der Meinung, man hätte hier auf gut Deutsch gesagt den Müllmännern das Eigentum geklaut, denn durch das "in den Müll werfen und im Container verstauen" war ja beabsichtigt dass es die Müllabfuhr zur Entsorgung kriegt.
Und der hätte so ein Müllentweder oim Prinzip das Eigentum geklaut.

Frage mich nciht welche Polithu re sichd as ausgedacht hat, diesen Shcwachsinn.

Also so doer so ists schwer da ohne juristische probleme durchzukommen.
Masterfrage ist halt wie die Tafel ohne Rechtstrartra das offiziell machen kann ohne Probleme zu kriegen.
Wäre eigentlich eine interessante Frage, die man hier mal stellen könnte.

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Wie wärs mit ignorieren?
Ich meine, dein Name steht nicht auf dem alten Vertrag, oder?

Wie habt ihr das denn geregelt?
War einer der Vorleute der Ver5tragsinhaber und die Anderen haben ihm Geld dazu gegeben?
Oder wie lief das?
Und wie ist es jetzt, hast du dich als der Haupttyp im Vertrag eintragen lassen, einen komplett neuen Vertrag ausgemacht, etc.?

Wie wars vertraglich vorjher und wie heute bei euch(bzw. dir?) geregelt?

" Durfte ich einfach ohne Einwilligung mit als Vertragspartner hinzugefügt werden? "
Meinst du damit dass die alten Mieter alle zusammen im Vertrag waren, dann kamst du und wurdest ungefragt als 5. person auch mit reingepackt und nun sind Leute 1-4 ab und du stehst als einziger drin und der Anbieter will nun von dir Kohle?
Würde ich anzeigen, ohne dein Wissen und wollen können die dich da nicht beim Anbieter als (weiteren) Vertragsinhaber mit reinpacken.
Aber shcildere mal im Detail wie die es vorher geregelt hatten vertraglich und wie das nun bei deinem Hinzukommen ablief :-)

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Vermutlich kannst du mit den nötigen Belegen beim örtlichen Amtsgericht/Insolvenzgericht dir einen einmalig erhöhten Freibetrag bescheinigen lassen, dann kannst du das der Bank vorzeigen und die müssten eigentlich das Geld freigeben :-)

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Zählen tuts nur wenn ihr schon beide zugesagt höttet a la "Einverstanden, zu dem preis verkaufe/kaufe ich den gegenstand an dich!"
Dann wäre der Vertrag zustande gekommen und du müsstest doch dran halten.
Wenn ihr euch nur Vorschläge hin und her schickt und ihr die euch gegenseitig ablehnt, ist keiner von euch zu irgendwas verpflichtet.
Wenn der dann demnächst vielleicht zusagt zu deinem Angebot, kannst du locker sagen "Sorry, aber habs mir mittlerweile anders überlegt/den Artikel shcon verkauft"

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Wenn du belegen kannst dass du ihm damals schon sowas wie (sinngemä) "Yo, geld ist da. Das Haus gehört euch, ihr könnt sofort einziehen. Wann sollen wir uns zur Übergabe treffen?" geschickt hast und er immer nur termine vershcoben hat,
dann kann dir keiner was.
Solle r doch klagen, dann musst du und er vor Gericht Beide eure Beweise vorlegen und er hat dann die A Karte wenn er im gegensatz zu dir seine Unterstellungen nicht beweisen kann.
Gegebenenfalls kannst du ihn sogar wegen der Unterstellungen, dass du da im Prinzip betrug machen wolltest, womöglich anzeigen. Aber ob und wie kann dir dann eher die Polizei sagen :-)

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Wenns um N26 geht:
Den Diskretionsmodus kann man wohl irgendwo auf der Webseite oder in der App deaktivieren.
Warum der sich auch auf geld abheben auswirkt, wieß ich nicht.
Ich würde jedenfalls nochmal checken ob wirklich genug geld drauf ist, auch keine vorgemerkten Abbuchungen oder so.

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