Soll ich aus Mangel an Beweisen Mangel an Duschkabine hinnehmen (Stichwort: Mietminderung schwer zu begründen)?
Hallo zusammen,
ich hatte vor ein paar Monaten bereits eine Frage zum Thema Mietminderung bei undichter Duschkabine gestellt (Sachverhalt unten nochmal grob aufgeführt).
Seit damals hat sich die Situation im Grunde nicht verändert. Es wurde nochmal versucht die Kabine dicht zu bekommen, aber der Konsens ist, dass wohl eine bauliche Veränderung (neue Duschkabine mit Wanne, damit es nicht mehr ebenerdig ist) vonnöten sein wird, um das Problem aus der Welt zu schaffen.
Da die Vermieterin nicht immer ganz aktiv ist und eher defensiv agiert, wollte ich präventiv nachfragen, was nächste potenzielle Schritte wären, sollte sie sich gegen die bauliche Veränderung der Dusche und damit gegen eine dauerhafte Behebung des Mangels entscheiden?
Nachdem auf meine alte Frage der Hinweis kam, dass es schwierig wäre eindeutig zu beweisen, dass die undichte Dusche nicht auch an mangelnder Reinigung von Kalkablagerungen liegen kann und daher eine Mietminderung wohl ohne "Schlammschlacht" schwer umzusetzen sei, bin ich mir sehr unsicher was der richtige Weg wäre.
Vielen Dank für eure Einschätzungen.
Hier der Sachverhalt nochmal grob:
Kurz nach Einzug (April 2023) haben wir festgestellt, dass in einem der Bäder während des Duschens an zwei Stellen Wasser aus der Duschkabine austritt und sich richtige Pfützen bilden. Da die Dusche direkt neben der Tür in den Flur steht, droht Wasser auf den Parkettboden zu laufen und diesen zu beschädigen. Wir haben den Mangel in den ersten Tagen nach dem Einzug dem Vermieter mitgeteilt und um baldige Behebung gebeten (ohne aber eine konkrete Frist zu setzen). Ebenso haben wir darauf hingewiesen, dass eine Beschädigung des Parkettbodens droht. Seit April wurden nun vom Vermieter mehrmals unterschiedliche Handwerksfirmen beauftragt ohne allerdings den Mangel beheben zu können.
2 Antworten
"Da die Vermieterin nicht immer ganz aktiv ist und eher defensiv agiert, wollte ich präventiv nachfragen, was nächste potenzielle Schritte wären...."
daher niemand beantworten...ich hätte es versucht, zu besprechen...aber nicht jeder kann das...
die nächsten Schritte müssen doch von ihnen ausgehen, sie müssen selber wissen, was das ihnen wert ist...bzw wo ihre persönliche Schmerzgrenze und ihre finanzielle Grenze ist, da liegt der Level bei jedem anders.
was sie oben mit "Aktiv" meinen ist mir nicht ganz klar... ich hätte da aber irgendwann auch keine Geduld mehr, deswegen habe ich vor Jahren schon entschieden "keine Mieter".... und ich bin gut damit gefahren.
sie müssen sich auch im klaren sein... das auch wenn sie einen Erfolg bzw eine Mietminderung gewinnen sollten... das auch in vielen Fällen die Vertrauensbasis vielfach verloren gegangen ist... sie sollten sich in Gedanken nach einer etwaiigen neuen Wohnung umsehen...
alles gute ihnen
sie schreiben selber, das sie das nicht beweisen könnten...und warum sollte eine Vermieterin einen Mangel beseitigen müssen, der sich nicht einmal als Mangel beweisen ließe...
also Mieter haben heute viele Rechte, trotzdem lassen sich das viele Vermieter nicht bieten, sprich sie springen nicht gleich auf...ich bin hier neutral... in meiner Antwort
sie schreiben selber, das sie das schon länger stört... warum suchen sie sich nicht etwas neues.... die Vermiterin sieht das anders... als sie.... sie schreiben es könnte das oder das passieren... naja im realen Leben kann alles passieren.... ich würde mir eine neue Wohnung suchen... aber andererseits kann ich auch die Vermieterin verstehen... Mängel die nicht beweisbar sind... wer soll wissen... das es danach nicht noch schlimmer als vorher ist...?
"Da die Vermieterin nicht immer ganz aktiv ist und eher defensiv agiert"
Das widerspricht sich aber mit folgender Aussage:
"Seit April wurden nun vom Vermieter mehrmals unterschiedliche Handwerksfirmen beauftragt"
ich persönlich rate dir folgendes an:
Nehme es einfach hin, ist doch lächerlich.
Aber den Schriftverkehr hierzu würde ich zum Mietvertrag abheften, falls das Parkett doch mal beschädigt wird!
nicht nur den Schriftverkehr... würde Fotos als Beweis machen... ala vorher... nachher..
Danke für deine Einschätzung. Sie wurde nur aktiv weil wir sie mit mehreren Emails aufmerksam gemacht haben und ständig erinnert haben. Ihr war es an sich egal was die Handwerker gemacht haben und ob das Problem auch behoben wurde.
Die Frage ist dann, wenn ich es hinnehme, den Mangel also akzeptiere, muss ich dann die Kosten für die Behebung eines möglichen Schadens am Parkett infolge eines Wasseraustritts aus der Dusche übernehmen?
Natürlich nicht!
Oder was meinst Du wohl, warum ich folgenden Hinweis gebe:
"Aber den Schriftverkehr hierzu würde ich zum Mietvertrag abheften, falls das Parkett doch mal beschädigt wird!"
Aus Jux und Dollerei?
Du hast doch bereits auf dieses Risiko hingewiesen!!! Mehr kann man von Mietern nicht verlangen!
Danke für das Feedback. Meine Frage ist eher, wenn die Vermieterin den Mangel nicht beseitigt, ich das hinnehme, da ich die Ursache nicht 100% beweisen kann, mir dann potenzielle Schäden am Parkettboden außerhalb des Bades (Dusche liegt sehr nah an Tür; wenn wir kein Handtuch o.Ä. vor der Dusche unterlegen würden, würde Wasser aufs Parkett austreten) zur Last gelegt werden? Ich habe es ja schließlich akzeptiert, dass der Mangel nicht behoben wurde.