Fahrtkosten im Lohnsteuer?
Hallo!
Ich hätte eine Frage, und zwar Ich fahre täglich 36km zur Arbeit, und nochmal 36 nach Hause. Bis jetzt habe Ich bei der Firma monatlich netto 270€ Zuschuss bekommen. Jetzt wäre die Frage, falls Ich den Zuschuss nicht bekomme, aber das durch eine Lohnerhöhung begleichen wird, dann ab nächstes Jahr kann Ich die Fahrtkosten theoretisch beim Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen, mit 0,38€/km pro einfache fahrt, ist es richtig? Falls ja, dann wäre man geob geschätzt beim 3.000€ und das klingt mir unrealistisch. Kann mir jemand da weiter helfen? Habe Steuerklasse 1, mit Lohnerhöhung würde Ich um die 3400Brutto verdienenden.
lg.
2 Antworten
die ersten 20 km werden mit 30 Cent gerechnet, ab dem 21 Km sind es dann 38 Cent, das wären bei dir dann
20 x 0,30 = 6,00 € Plus 16 x 0,38 = 6,08 €
Gesamt 12,08 € pro Arbeitstag
12,08 x ca. 220 Arbeitstage = 2657,60 €
diese KM Pauschale kannst du bei deiner Einkommenssteuererklärung angeben, d.h aber nicht das du dieses Geld bekommst, das wird dir nur vom Jahresbruttogehalt abgezogen und somit eventuell ein Bruchteil davon erstattet.
Und dazu kommt noch, dass die Werbekostenpauschale von 1.230,-€ bereits im Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde. Es wirken sich also nur 1.427,-€ aus.
"Falls ja, dann wäre man geob geschätzt beim 3.000€ und das klingt mir unrealistisch."
Richtig, Denkfehler!!!
Dein zu versteuerndes Einkommen reduziert sich um 3000 €, du erhälst dann nicht 3000 € erstattet, nur die zuviel gezahlte Lohnsteuer!