durch einen fremden hund habe ich mir mein linkes sprunggelenk gebrochen. wieviel schmerzensgeld

3 Antworten

Putte Sprunggelenke werden mit bis zu 12.500 Euro taxiert:

http://www.schmerzensgeldtabelle24.de/

Herzlich wenig, was man Dir anbietet. Stutzig macht mich allerdings, dass Du auch einen Hund dabei gehabt hast. Wenn Hunde aneinander geraten, kommt es zu Kollateralschäden und die können auch die Halter betreffen. Ich vermute, dass Dir in jedem Fall ein Teil Mitverschulden angekreidet wird, wie hoch ist abhängig von der konkreten Situation. Hoffe nur, Dein Hund hat nicht zuerst gestänkert. Dann kann es zu einem großen Teiul auf Deine Kappe gehen.

Um Deine Frage somit zu beantworten: Ohne Kenntnis der konkreten Situation kann niemand ein fundierte Beurteilung abgeben.


Mikkey  26.01.2014, 15:42

Ergänzung: Für die Heilbehandlung ist das Schmerzensgeld nicht vorgesehen, diese zahlt in erster Linie die Krankenkasse, in zweiter Linie die Hundehalterhaftpflichtversicherung an die Krankenkasse.

Lohnfortzahlung macht idR der AG ebenfalls be der HHHV geltend,

Detlefsen 
Beitragsersteller
 26.01.2014, 15:31

ich hatte meinen Hund ganz kurz an der leine . gestänkert hat er überhaupt nicht , er war ganz friedlich , sogar noch als er angegriffen wurde. er hat mehr schiss als sonst was. so eine Erfahrung hat er noch nie gemacht , er ist ein Hund , der mit allen anderen Hunden gut zurechtkommt , egal ob rüde oder hündin

Dazu habe ich mal folgenden Artikel gelesen:

Hundefall entschieden- Hundehalterin stürzt durch Hunderauferei?

Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Bückeburg (Einzelrichter) hat in einer am 14. Dezember 2006 verkündeten Entscheidung den sogenannten "Hundefall" entschieden. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin war am 27. August 2005 zusammen mit ihrem Ehemann und ihrem kniehohen Mischlingshund Kasper, welcher ihrer Tochter gehörte, in Bückeburg spazieren gegangen. Ihr war die Beklagte zu 2.) mit ihrem Golden Retriever-Rüden entgegengekommen. Beide Hunde waren an der Leine geführt worden.

Die Tiere rauften sich, wobei die Klägerin so unglücklich stürzte, dass Sie sich eine distale Radiusfraktur links mit Gelenkbeteiligung zuzog.

Die Klägerin, welche die Beklagten auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch nahm, hat die Auffassung vertreten, die Beklagten hätten für die Folgen ihres Sturzes zu 100 % einzustehen.

Nach Inaugenscheinnahme der Beteiligten Hunde und dem Ort des Geschehen sowie der Vernehmung eines Zeugen entschied die 1. Zivilkammer des Landgerichts Bückeburgs nun, dass die Klägerin von den Beklagten als Gesamtschuldner Ersatz der ihr entstandenen Schäden in Höhe von 50 % verlangen könne.

Es habe sich die von beiden Hunden ausgehende Tiergefahr realisiert. Auch nach Durchführung der Beweisaufnahme vor Ort habe nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden könne, dass die Verursachung des entstandenen Schadens ausschließlich oder überwiegend durch den von der Beklagten zu 2.) geführten Hund erfolgt wäre. Auch die Vernehmung des Zeugen, des Ehemannes der Klägerin, habe keine weitergehenden Erkenntnisse gebracht.

http://www.hundeinfoportal.de/hauptmenuepunkte-1/hundethemen/hund-und-recht/urteil-gesetze-hundebiss-usw/

Hallo,

nehmen wir an, die Schuldfrage ist geklärt (hört sich ja so an):

Zu unterscheiden sind Schadenersatz und Schmerzensgeld !!

Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, Fahrtkosten etc. gehören zum Schadenersatz. Da würde ich mich auf keine Pauschalregelung einlassen, man weiss nicht, was noch nachkommt.

Die Krankenkasse wird sich auch beim Gegner melden.

Schmerzensgeld ist für Dein fehlendes Wohlbefinden und hat nichts mit Schadenersatz zu tun.. Auch da würde ich erst akzeptieren, wenn die Sache erledigt ist und nichts Dauerhaftes zurückbleibt.

Ein Anwalt, der sich auskennt und einsetzt, wäre nicht schlecht.

Viel Glück

Barmer


Detlefsen 
Beitragsersteller
 26.01.2014, 15:37

Hallo , ja die Schuldfrage ist geklärt. Was noch so Alles nachkommt , weiss ich nicht. Es ist jedenfalls ein langwieriger Heilungsprozess , der mit Kosten verbunden ist. Es hört sich von meiner Seite so an , als würde ich der Frau persönlich schaden wollen , aber das tue ich nicht . Wurde auch schon als Geldgeier ( nicht von ihr ) bezeichnet. Finde ich unfair. Danke für Deine Meinung