Fahrkostenzuschuss oder Benzingutschein? Oder beides???
Hallo alle zusammen!
Ich versuche meinem AG mehr Geld zu "entlocken":) Ich habe einen Arbeitsweg von 59,2 km einfach. Mein AG will nun von mir wissen, was ich mir an Fahrgeld vorstelle. Ich habe mich schon etwas schlau gemacht und gelesen, dass ich bis zu 44,-€ an Tankgutscheinen bekommen könnte ohne viel Steuern zu bezahlen. Das würde ich gern in Anspruch nehmen. Aber das mit dem Fahrkostenzuschuss ist mir nicht klar:
strong textDer Arbeitgeber kann die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsort (einfache Entfernung) je Kilometer mit 0,30 Euro bezuschussen. Der Zuschuss darf maximal 4.500 Euro pro Jahr betragen, dass sind 375 Euro pro Monat oder ungefähr 59 km pro Tag. In diesem Fall braucht der Arbeitgeber die Zulage nur mit 15 Prozent pauschal zu versteuern, Sozialabgaben entfallen.
Wichtig: Bezuschusst der Arbeitgeber die Fahrt zur Arbeit, können die Fahrtkosten nicht als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Somit lohnt sich dieses Modell nur für diejenigen, die nicht über die Werbungskostenpauschale von 920 Euro im Jahr hinaus kommen.strong text
Wenn ich vom AG Geld für die Fahrt bekomme, kann ich dann immer noch bei der Steuererklärung dafür Geld rausbekommen (für die restl. km)? Oder ist das dann völlig hinfällig?
Vielen Dank für euere Antworten!
2 Antworten
Ich habe rückgerechnet und stelle fest, das Du 254 Arbeitstage hast. Das ist ja eine Teilweise 6 Tage woche, denn bei 365 Tage, abzüglich 104 für Samstage und Sonntage, ca. 3-5 Feiertagen udn 20 Tagen Urlaub Minimum, kommt man auf allerhöchstens 240 Tagen im Jahr für Fahrten zur Arbeit.
Aber auch wenn Deine Rechnung mit 59 Kilometer 100 % richtig ist, die weiteren 0,2 Kilometer bringen da nichs, denn die 920,- Euro würdest Du damit nicht überschreiten.
Macht doch nix, wenn Du nichts mehr absetzen kannst beim Finanzamt. Du hast den Fahrtkostenzuschuss doch in Euro bekommen. Wenn Du es als Werbungskosten absetzt, dann kriegst Du ja nur die Steuer daraus. Und neben dem Fahrtkostenzuschuss kann Dir der Arbeitgeber jederzeit pro Monat auch noch Benzingutscheine (auf Liter ausgestellt nicht auf einen Betrag !!! )steuerfrei bekommen bis zu dem Betrag von 44 Euro.