Der Makler, der mein Haus verkauft, hat es zu niedrig (VB) auf dem Markt gesetzt, kann er das Haus mit höherem Preis auf den Markt nochmal setzen?
Ich habe ein altes (1786) Fachwerkhaus in ein kleines, ruhiges Dorf. Ich muss es leider verkaufen und habe ein Makler beantragt es zu verkaufen. Er hat ein VB Preis ausgedacht und es in Netz gesetzt. Nach kurze Zeit hatte ich zwei Angebote für das VB Preis und noch andere Interessenten die das Haus besuchen wollte. Der Makler hat, ohne meine Zustimmung, alle abgesagt außer eine die das VB Preis zuerst geboten hat. Gestern habe ich rausgefunden dass, das Fachwerkhaus nebenan war vor drei Monaten für 36 % (EUR 45000) mehr als der Makler angesetzte Preis für mein Haus gekauft worden. Das Nachbarhaus ist natürlich anders aber der ist genau so alt, groß und in der gleiche zustand – also einer perfekte Preis Thermometer. Der Makler wusste dass, das Nachbarhaus verkauft war und das seine Bank das Finanzieren gemacht hat. Aber er hat nicht nach der Preis gefragt stattdessen hat er der geschätzte Preis für mein Haus von alte Verträge in andere Dorfe. Ich möchte ihm gerne wegen grobe Fahrlässigkeit beklagen – aber ich glaube das geht leider nicht. Also um zu retten was zu retten ist möchte ich das er mein Haus nochmal zum verkauft anbietet mit ein realistische VB Preis. Oder hat jemand ein bessere Vorschlag?
5 Antworten
Ich sag mal nur was zur Sache selber. Wo ist denn das Problem? So wie ich das verstehe, ist bisher kein Kaufvertrag abgeschlossen worden. Dann setzt man die Kaufpreisforderung einfach nach oben. Schluß, Ende.
Aber: Wenn ich Dorf höre schwant mir, dass ein Verkauf nicht gerade leicht sein wird. Ich habe da Erfahrung. Mein Vater hat uns vor 27 Jahren 2 Baugrundstücke in einem Dorf hinterlassen. Obwohl unsere Preiserwartung bei bescheidenen 15 Euro den Quadratmeter liegt, konnten die bisher nicht verkauft werden. Wer zieht schon ins Dorf? Vielleicht hat Dein Nachbar einfach Glück gehabt .
Klar, aber ob die dann den Preis des Nachbarhauses zahlen würden?
Hallo,
die genau Rechtslage kenne ich nicht. Bin kein Anwalt. Das Vorgehen des Maklers ist natürlich nicht schön, aber ich denke auch, dass man dem Makler den Preis nennen sollte den man sich vorstellt. Hält er deinen Preis für zu hoch, muss er das sachlich begründen.
Ich habe einen Artikel gefunden http://www.lebenstraum-immobilien.com/haus-verkaufen-makler/, der beschreibt welche Aufgaben der Makler beim Hausverkauf übernimmt. Ich würde dir empfehlen nochmal mit dem Makler zu sprechen und ihm den Preis zu nennen, den du dir vorgestellt hast.
Man kann das Angebot natürlich anpassen und nochmal einstellen, auch mit anderen Preisen. Aber warum hat der Makler denn die beiden ersten Interessenten abgelehnt?
Nicht der Makler "denkt sich den Preis aus" sondern der Verkäufer sagt, wieviel er für sein Haus haben möchte und ein seriöser Makler kann anhand aller Fakten einen Preis ermitteln.
Man muss den Preis auch nicht als VB ansetzen, jeder Käufer will sowie so handeln...also setzt man den Preis etwas höher an (natürlich dem Zustand,Lage etc. des Hauses angemessen) und hat dann noch etwas Spielraum.
Man sollte dem Makler klipp und klar sagen für welchen Preis man das Haus verkaufen will - denn das hat nicht der Makler zu entscheiden.
Wenn möglich würde ich den Makler wechseln oder den Verkauf selbst durchführen.
Hallo,
das braucht man gar nicht. Man muss nur den Interessenten sagen, dass man schon ein Gebot von 200.000 EUR hat. Und dann die Reaktion abwarten.
Und dem Makler muss man verbieten, Intrestenen abzusagen.
Viel Glück
Barmer
Naja, wenn kurz nach der Veröffentlichung gleich drei Interessenten da sind, die (trotz "VB") den verlangten Preis zahlen wollen, lässt das schon auf einen zu niedrigen Ansatz schließen.