Fahrtkosten als Werkstudent in einem Vollzeit Masterstudium wie ansetzen?
Zum 01.10. habe ich von einem vollzeit Arbeitsverhältnis in eine teilzeit Tätigkeit bei meinem Arbeitgeber - befristet auf die Dauer des Masterstudiums - gewechselt. Da ich nicht mehr als 20h/W arbeite, falle ich unter das Werkstudentenprivileg und zahle nur RV + LSt. Nach meinem Verständnis ist meine erste Tätigkeitsstätte ab dem 01.10 die Uni. D.h. ich setze meine Fahrtkosten zur Uni mit der Entfernungspauschale ab. Aber wie halte ich es ab dem 01.10 mit meinen Fahrtkosten zu meiner Firma? In diversen Steuerprogrammen führt dieser komplexe Fall zu Fehlern. Können Sie/Ihr mir hier evtl. eine Hilfestellung geben, wie man diesen Fall steuerrechtlich korrekt darstellt bzw. abbildet?
1 Antwort
Hallo razz112,
die Werkstudententätigkeit stellt eine Auswärtstätigkeit dar, bei der Du dann die Hin- und Rückfahrt ansetzen kannst sowie Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten 3 Monate.
VG, David
Hallo David,
könntest Du darlegen, wie Du zu diesem Schluss kommst? Ich habe so auch argumentiert, doch das Finanzamt hat dies für meine Steuererklärung für 2016 nicht anerkannt.
Wie könnte ich diesem gegenüber argumentieren?
VG, Nils