. Eine Aussetzung der Rentenkürzung wird nicht stattfinden, denn sobald Du Rentner wirst, werden die Punkte, die der Ex - Frau als Versorgungsausgleich zugesrochen wurden, von der Rente abgezogen.

Sie werden dem Rentenkonto der Ex zugesprochen und sie hat auch erst etwas davon, wenn sie in Rente geht.

Sollte sie allerdings vorher, oder in den ersten 3 Jahren nach ihrem Renteneintritt versterben, kannst Du einen Antrag auf Rückerstattung der Punkte stellen.

Eine neuerliche Heirat hat darauf überhaupt keinen Einfluss.

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Ich verstehe die Frage nicht, welche Kasse zahlen muss. Es ist doch immer so, dass man mit gesundheitlichen Störungen erst einmal zum jeweiligen Arzt geht.

Sollte die gesundheitliche Störung auf ein Fremdverschulden hindeuten, bekommt man von der eigenen Krankenkasse einen Bogen, der nach dem Verursacher fragt.

Also ist immer erst die eigene Krankenkasse für die Kosten zuständig, die sie sich gegebenenfalls vom Verursacher zurück holt.

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Primus und wfwbinder haben wohl schon den Grund genannt, denn nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode wird vom Insolvenzgericht über die Erteilung der Restschuldbefreiung entschieden (§ 300 InsO).

Die Restschuldbefreiung kann hierbei unter den Voraussetzungen des § 300 Abs. 2 InsO versagt werden, mithin wegen eines Verstoßes des Schuldners gegen die Pflichten, die bereits während des Laufs des Verfahrens zur vorzeitigen Versagung der Restschuldbefreiung berechtigt hätten.

Wird kein Versagungsantrag gestellt, wird dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt. Dies hat zur Folge, dass Gläubiger gegenüber dem Schuldner keinen Anspruch mehr haben, ihre durch das bisherige Verfahren nicht getilgte Forderung durchsetzen zu können.

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Gibt es direkt im Zimmer keinen geeigneten Safe, sollte man solche Wertgegenstände gegen Quittung im Hotelsafe unterbringen.

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Leider ist es so, denn selbst wenn der Begriff Probezeit im Vertrag nicht vorhanden ist, müssen die Neulinge trotzdem eine Bewährungsprobe bestehen – und zwar die, die ihnen der Gesetzgeber auferlegt hat.

Der Grund: Das Kündigungsschutzgesetz wirkt erst dann zugunsten eines Mitarbeiters, wenn dieser sechs Monaten lang beim Unternehmen beschäftigt ist. Vor Ablauf dieser Frist kann der Chef den Neuen daher ohne Angabe von Gründen entlassen – mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats.

Das bedeutet, dass Du nun in die Hände spucken musst, um zu beweisen dass Du etwas kannst und Du Dir somit den Arbeitsplatz sicherst.

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Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es den Kinderzuschlag

Hier gibt es Informationen dazu:

http://www.finanztip.de/kindergeldzuschlag/

Außerdem spricht alles dafür, dass auch ein Wohngeldantrag bewilligt werden könnte.

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Das sagt PayPal selbst dazu:

wenn du jemanden deine E-Mail Adresse gibst um von dieser Person Geld auf dein PayPal-Konto überweisen zu lassen, so sieht diese Person nur deine E-Mail Adresse (Wenn sie allerdings aus deinem Namen besteht, sieht er auch deinen Namen ;))

Wenn du jemanden Geld überweist, ist es abhängig davon, ob du deine Lieferadresse angegeben hast oder nicht. Wenn du Geld für eine Ware überweist, wird dem Verkäufer in der Zahlung auch die Lieferadresse angezeigt. Wenn es sich um eine Dienstleistung handelt, wird deine Adresse nicht angezeigt.

Du kannst generell die Daten des Empfängers nicht sehen.

Wir hoffen, diese Infos helfen dir weiter!

Viele Grüße, dein Team von der PayPal-Webhilfe

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Eine Möglichkeit wäre ein Aufhebungsvertrag. Er ist keine einseitige Kündigung, sondern Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren gemeinsam die Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Bittet der Arbeitnehmer um einen solchen Auflösungsvertrag, kann der Arbeitgeber zustimmen. Er ist jedoch nicht dazu verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen.

Eine andere Möglichkeit ist ein eventuell noch offenstehender urlaubsanspruch oder Überstunden. Auch dabei geht es nicht, ohne ein Gespräch mit dem Arbeitgeber.

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Unter bestimmten Voraussetzungen ist es schon möglich. Meine Frage ist aber, ob deas Kind nicht das leidtragende Opfer ist, denn nach 7 Jahren sieht es doch bestimmt den Vater in Dir und auch Du hast doch eine Beziehung zu dem Kind aufgebaut.

Wenn der Grund des Betruges nicht gerade der ist, dass das Kind durch Dich zu einem größeren Erbe kommt, würde ich an das Wohl des Kindes denken, das nun wahrlich nichts für die unlauteren Absichten der Mutter kann.

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Eine Befreiung vom Unterricht muss stets bei der Schulleitung beantragt werden.

Bei besonderen Anlässen, zu denen die Hochzeit eines Elternteiles wohl gehört, muss eine schriftliche Beantragung der Freistellung erfolgen.

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Das ist wahrlich keine einfache Aufgabe, die Du allein stemmen musst.

Über einen karitativen Träger kannst Du bei der Bundesstiftung Mutter und Kind finanzielle Hilfen beantragen. Diese Stiftung hat seit über 20 Jahren sehr vielen schwangeren Frauen und Familien in finanziellen Notlagen geholfen.

Die bewilligten Gelder sind pfändungsfrei und sie werden nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Doch selbstverständlich müssen grundsätzliche Voraussetzungen wie besondere Lebenslagen und finanzielle Nöte vorliegen, um einen Antrag bei der Stiftung auch bewilligt zu bekommen.

Dann aber sind Hilfen von bis zu mehreren Tausend Euro möglich, die schon vielen Müttern, Vätern oder Elternpaaren geholfen haben.

Hier gibt es Auskünfte über Hilfe:

http://www.stiftunghilfe.de/site/index.php?id=5

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Die Schufa ist keine Behörde, sondern eine rein nationale Angelegenheit und dazu noch privatrechtlich organisiert.

Aus diesem Grund ist es nicht möglich, dass zwei Staaten darüber Abkommen abschließen, um sich untereinander austauschen zu können.

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Da Du nicht erwähnst ob Du kinderlos bist, gehe ich einfach davon aus und sage, dass Du mit Deinem Wohnsitz in Deutschland hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bist und somit in Steuerklasse I (§ 38b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 a) bb) EStG) eingestuft wirst.

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Meldepflichtig ist niemand, denn es finden in regelmäßigen Abständen Einkommensüberprüfungen statt.

Es empfiehlt sich allerdings für den Unterhaltspflichtigen, sich sofort nach Aufnahme einer Berufstätigkeit bei der Unterhaltsvorschusskasse zu melden und eine neue Berechnung durchführen zu lassen.

Geschieht das nicht und die UVK leistet weiterhin Unterhaltszahlungen bis zur nächsten automatischen Überprüfung, so müssen diese Gelder rückerstattet werden.

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Ein Riestervertrag ist nicht übertragbar. Nur im Todesfall lässt sich das Guthaben des Riestervertrag auf einen (eventuell. neu abzuschließenden) Riestervertrags des Ehepartners übertragen.

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GRUNDSICHERUNG auf DARLEHENSBASIS bei ETW ?

Hallo, ich bewohne eine kl. Eigentumswg., ein Geschenk meines Vaters vor 7 J. Dann bin ich (schuldlos ) in die Altersarmut gekommen. Zum Antrag auf Grundsicherung musste ich einen Darlehensvertrag unterschreiben, nehme an, wegen der ETW. Da ich mir notwendige Renovierungs.-/ Reparaturkosten zukünftig nicht mehr leisten kann, ist ein gewisser Werteverfall der ETW langfristig vorprogrammiert. Also würde nach Abzug der gezahlten Sozialgelder vom ( bei Verkauf ) erzielten Verk.-Preis doch immer weniger übrigbleiben-zumindest in Relation o.so.

Hinzu kommt ein vor Jahren eingerichteter u.längst ausgereizter Dispo, den ich nicht mehr ablösen kann.Die Zinsen brechen mir noch das Genick, da ich jeden Monat weniger zum Leben habe.Die Bank wechseln um so sehr hohe Zinsen u. Kontoführungsgebühren einzusparen ist nicht möglich,da nur Grundsicherung.Umwandlung in einen Kleinkredit (2000€) oder eine Hypothek auf die unbelastete ETW auch nicht. Ich sehe als einzige Möglichkeit den Verkauf der Wohnung, Rückzahlung der Sozialleistungen,Dispo bezahlen/ Bank wechseln, Mietwohnung finden u. später erneut (wenn Geld aufgebraucht) Grundsicherung beantragen.... Aber wovon soll ich die Kaution bezahlen wenn die ETW noch nicht verkauft ist? Wie und womit soll ich überhaupt anfangen? Hat jemand von Euch Erfahrung oder Tipps für mich, wie ich aus der Misere herauskommen kann? Leider kann ich aus gesundheitlichen Gründen nie mehr arbeiten.Ich bin 63J.

Wofür bezahlt man viele Jahre Sozialabgaben, wenn man Sozialhilfe zurück bezahlen muss?!

Vorab ein großes DANKE an Euch für's Lesen, Denken und Antworten !!!

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Erst einmal gibt es keine Grundsicherung auf Darlehensbasis. Es ist vielmehr so, dass Grundsicherung denen gewährt wird, die unter dem Existenzminimum liegen und sie muss auch nicht zurück gezahlt werden.

Dann ist es so, dassSchulden, die bereits bei Antragstellung bestehen, bei der Berechnung der Grundsicherung nicht berücksichtigt werden. Sind etwa Mietschulden aufgelaufen oder will der Energieversorger die Lieferung einstellen, kann zur Sicherung der menschenwürdigen Lebensbedingungen und zum Schuldenabbau ein Darlehen gewährt werden. Daher wohl der Darlehensvertrag.

Es gibt immer mehr Menschen, die unverschuldet in eine solche Situation geraten und der Staat hilft, damit angemessenes Eigentum erhalten bleiben kann.

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Ich bin in diesem Forum noch ein Neuling und habe mir die Richtlinien durchgelesen, bevor ich mich das erste mal zu Wort meldete.

Darin stand auch etwas von verbotener Werbung und so wie ich es einschätze, fällt diese Frage eindeutig in die Rubrik.

Also werde ich mich anschließen und diese Frage beanstanden, in der Hoffnung, nichts falsch zu machen.

Sollte ich doch daneben liegen, so bitte ich die erfahrenen Mitglieder es mir mitzuteilen.

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Allein aus den Versicherungszeiten in Deutschland kann die Altersrente nur als Regelaltersrente ab 65 beansprucht werden. Hast Du allerdings auch serbische Arbeits/Versicherungszeiten werden diese bei den "deutschen" Ansprüchen mit berücksichtigt, dann kann auch ein früherer Rentenbeginn möglich sein.

Das erklärt aber besser die Deutsche Rentenversicherung.

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Für eine selbst bewohnte Wohnung, die einem zum kauf angeboten wird, gilt:

Als Käufer nimmt ma langjährige finanzielle Belastungen, wenn nicht sogar lebenslange Verschuldung, auf sich. Wer das tut, muss sich sicher sein, dass nicht eines Tages z. B. durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit Zahlungsunfähigkeit entsteht, denn dies führt oft zum Verlust der Wohnung durch Zwangsversteigerung und zu einem Schuldenberg.

Wer eine Eigentumswohnung kauft, ist künftig ortsgebunden – nicht gerade ein Vorteil auf einem Arbeitsmarkt, der Flexibilität und Mobilität verlangt.

Die künftige monatliche Belastung, die so manche „Experten“ vorrechnen, erweist sich schnell als schöngerechnet. Der Werbeslogan „Kaufen ist billiger als mieten“ stimmt allenfalls für Großverdiener. Man sollte sich unbedingt kompetent und vertrauenswürdig von neutralen Dritten beraten, z. B. von einer Verbraucherzentrale.

Auch beim Kauf der eigenen Wohnung fallen Erwerbsnebenkosten an, nämlich Grunderwerbsteuer (in Berlin seit Januar 2014 6%) sowie Gebühren für Notar und Grundbuchumschreibung.

Als Wohnungseigentümer muss man nicht nur sämtliche Betriebskosten selbst tragen, sondern vor allem auch sämtliche Reparaturkosten und das nicht nur für die eigene Wohnung, sondern auch anteilig für das ganze Haus (Gemeinschaftseigentum).

Die Abschätzung des tatsächlichen Instandsetzungsbedarfs aber ist ein fast unmögliches Unterfangen und böse Überraschungen sind programmiert.

Oft werden die Häuser vor der Umwandlung nur oberflächlich aufpoliert bzw. „pfuschmodernisiert“. Nicht selten treten schwerwiegende Schäden auf (z. B. an den Dächern). Eine Gewährleistung für solche verborgenen Mängel bieten Kaufverträge aber kaum.

Die Eigentümer eines Hauses können mehrheitlich eine Modernisierung (z. B. Aufzuganbau) beschließen. An diesen Kosten können alle Eigentümer beteiligt werden, auch diejenigen, die gegen diese Baumaßnahme gestimmt haben.

Finanziell lohnt sich also der Erwerb der eigenen Mietwohnung oft nicht.

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