Werkstudent als Grenzgänger nach Österreich?
Hallo!!
Ich habe ab dem 1.12.2020 eine Werkstudententätigkeit in Österreich knapp hinter der Grenze, wohne auch in Deutschland innerhalb von 30 km von der Grenze entfernt. Bin wie gesagt Studentin und hab schon eine Lehre gemacht und gearbeitet (was mir ja an sich die Möglichkeit gibt, die Kosten für meine Zweitausbildung (Studium jetzt) von der Steuer abzusetzen.
Jetzt die eigentliche Frage: Soll ich in Österreich einen Wohnsitz anmelden? Könnte das bei einer Freundin tun, da ich da ab und zu mal übernachten werde wenns sein muss ODER meinen in Deutschland behalten, hier könnte ich ja dann meine Studienkosten & Fahrtkosten absetzen? Ich bin geringfügig angestellt auf 15 Stunden /Woche wäre aber in Deutschland knapp über dem Steuerfreibetrag und müsste eben gegebenenfalls etwas zurückzahlen. In Österreich ist dieser höher und deswegen müsste ich nichts nachzahlen, könnte aber auch meine Studienkosten ja nicht absetzen...
Um Hilfe wäre ich sehr dankbar!!
Bei weiteren Fragen fragt gerne!
Vielen Dank schon mal !
1 Antwort
Hypothetische Fragen, ohne Zahlen, nach denen man sich richten kann, sin schwer zu beantworten.
wäre aber in Deutschland knapp über dem Steuerfreibetrag
Woher sollen wir wissen, das Du auf dem richtigen Stand bist? Meinst Du den GRundfreibetrag (9.408,- Euro)? Hast Du den Arbeitnehmerfreibetrag (1.000,- Euro) berücksichtigt? Hast Du die Vorsorgepauschale (1.900,- Euro) berücksichtigt?
Was interessieren uns die 15 Stunden? Die Stunden werden nicht besteuert, sondern der Lohn. Es wäre für die Beantwortung der Frage viel wichtiger den Lohn pro Monat zu kennen. Es geht ab 01. 12. 2020, da wir sich für 2020 nichts tun, aber bei 2021, kann das anders sein. Ist die Tätigkeit auf Dauer, oder befristet und wir schon 2021 im Laufe des Jahres enden.
Ich hoffe Du erkennst, dass Du uns hier mit ratlosem Blick zurück lässt.
Ein Arbeitnehmer zahlt in Deutschland erst bei mehr als 1.000,- Euro Monatsbezügen Lohnsteuer. Das sagt jeder Brutto-Netto-Lohnrechner. Jeder Arbeitnehmer hat nämlich Anspruch auf den Arbeitnehmerfreibetrag von 1.000,- Euro (damit man nicht schon für 5 Kilometer zur Arbeit eine Einkommensteuererklärung abgeben muss) und die Vorsorgepauschale von 1.900,- Euro (weil die Sozialabgabenarbeitnehmeranteil abzugsfähig sind).
Für Deine 950,- Euro zahlst u also in Deutschland keinen Cent Steuer. Besorge Dir eine Ansässigkeitsbescheinigung von Deinem Finanzamt und gebe sie dem Arbeitgeber, er wird Dir keine Steuer abziehen. Er braucht auch eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung und den Nachweis der Studenten - KV.
Wenn ich im Jahre über den Steuerfreibetrag komme, muss ich dann Steuern nachzahlen? weil wenn ich in Österreich 14 Monatsgehälter bekommen, komme ich ja über den Steuerfreibetrag oder?
Wenn ich keine Steuern zahlen muss, kann ich vermutlich auch nicht meine Studienkosten absetzen, richtig?
Hält sich das was ich dann eventuell nachzahlen muss und das was ich einreichen kann (Also Fahrten sind immerhin 40km in die Arbeit und 10 in die Uni) ungefähr die Waage?
vielen Dank schon mal!!!
Vielen Dank für den Hinweis der fehlenden Infos. Also es geht um eine unbefristete Arbeitsstelle.
950€/im Monat.
der steuer Freibetrag in Österreich liegt bei 12600€ soweit ich weiß. Der arbeitnehmerfreibetrag von 1000€ ist mir nicht so ganz klar ehrlich gesagt.
ich hoffe damit konnte ich etwas Klarheit schaffen?