Versteuerung einer Nebentätigkeit als Stripperin?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ende diesem Jahres möchte ich gerne neben meinem Hauptberuf (Steuerklasse 5) einen Nebenjob als Stripperin beginnen. Dazu habe ich ein paar Fragen:
1. Wird das Ganze nach dem System der steuerlichen Freiberufler oder dem generellen Freibetrag versteuert?
2. Muss ich den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen?
3. Brauche ich als reine Tänzerin einen Prostitutionsausweiß?
4. Muss ich die Tätigkeit meinem Arbeitgeber melden und kann dieser die mir verbieten?
5. In welchem Umfang gilt es noch als Nebentätigkeit?
Vielen Dank für Ihre Zeit und bleiben Sie gesund!
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
- Ich weiß nicht, welchen Unterschied Du meinst, aber der Gewinn (Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben) aus dieser Tätigkeit kommt zu Deinem anderen Einkommen dazu und wird gemeinsam mit dem versteuert.
- ja.
- Nur, wenn Du Deinen größten Fans eventuell "Zusatzdienstleistungen" anbieten solltest.
- JA, musst Du. Verbieten kann er es, wenn seinen Betrieb negativ beeinflussen könnte. Solltest Du Erzieherin in einem katholischen Kindergarten sein, Chefsekretärin bei einer Privatbank usw. könnte man es als unseriöse Nebentätigkeit ansehen und Dich vor die Wahl stellen, Kündigung, oder Verzicht.
- Solange die Einkünfte und der zeitliche Aufwand geringer sind als bei der Haupttätigkeit.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung