Teilungsversteigerung! Darf ich dafür Werbung machen?
Hallo. Meine Eltern leben getrennt und auf Grund dessen, und weil keine Einigung erzielt wurde hat meine Mutter eine Teilungsversteigerung in die Wege geleitet.
Nun meine Frage dürfen wir Werbung für die Immobilie machen, damit sich mehr Interessenten melden? Oder sollten wir damit einen Makler bauftragen?
Gibt es etwas zu beachten? Der Termin zur Versteigerung steht fest auch der aktuelle Marktwert wurde mittels eines Gutachters vom Amtsgericht ermittelt.
Ich hoffe auf hilfreiche Antworten. Lieben Dank im Vorraus
1 Antwort
Nicole
"Selbstverständlich können auch die Beteiligten nebenher in Veröffentlichungen auf die Versteigerung hinweisen, wobei auch bei gutem Willen aus nicht koordinierten Aktionen nicht nur Vorteile entstehen können; bewusst falsche oder irreführende Veröffentlichungen kann das Gericht dabei nicht verhindern, aber es kann notfalls von sich aus Richtigstellungen veröffentlichen" (Quelle: "§ 39 ZVG Komm. Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens von Storz/Kinderlen)
Rat: Mutter sollte von einem Fachkundigen begleitet werden.