Erbrecht?


07.06.2024, 13:26

Welche Ämter muss ich befragen um das Erbe anzutreten und welche Unterlagen werden dafür benötigt

5 Antworten

Erbe wird man durch ein Testament oder durch Gesetz, dieses muss man nicht annehmen.

Eine Ausschlagung kannst Du nur innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe, dass Du Erbe bist, durchführen.

"Welche Ämter muss ich befragen um das Erbe anzutreten und welche Unterlagen werden dafür benötigt"

Hierzu solltest Du dich an das zuständige Amtsgericht/Nachlassgericht der verstorbenen Person wenden!


Angelika770 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 13:57

Ich bedanke mich für diese kurze Antwort

es kommt drauf an, wie das Erbe an sie vollzogen wurde....

wenn an sie durch ein Testament, welches bei einem Notar verfasst wurde, verfasst wurde, nimmt alles von alleine seinen Verlauf.

Der Bestatter wickelt die normalen Formalitäten ab, dadurch erfährt das Standesamt von dem Versterben und die Testamentsrolle wird beim Nachlassgericht entsiegelt...und die erwähnten Personen werden durch das Nachlassgericht angeschrieben, ob Erbe oder nicht...sämtliche darin vermerkten Personen werden von da aus angeschrieben.

Wenn ein Brief bei ihnen ankommt, haben sie 6 Wochen von da an Zeit, das Erbe abzulehnen...ansonsten werden sie rechtmässiger Erbe....es sei denn, einer der im Testament erwähnten Personen legt ein neueres Testament vor, wo in dem Schreiben explizit dazu aufgerufen wird, wenn man ein Testament neueren Datums besitzt.

In ihrem Fall verstehe ich es so, als das sie schon erfahren hatten, das sie Erbe sind...die 6 Wochen sind nunmehr abgelaufen...

Die Frage wäre jetzt wurden sie schon angeschrieben oder nicht?

Da wie oben geschrieben alle Personen in dem Testament angeschrieben wurden, ob Erbe oder kein Erbe, beginnt für diese Nichterbenden am 1.1. des Folgejahres die 3 Jahresfrist, endet am 31.12. des dritten Jahres in ihrem Fall am 31.12.2026 ...um einen Pflichtteilsanspruch ihnen ggü einzufordern.

Es kommt also darauf an... wurden sie 2022 oder wann genau haben sie von ihrem Erbe erfahren bzw wann wurden sie angeschrieben.

in meinem Fall nahm alles von selber seinen Lauf und ich habe ein Schreiben vom Nachlassgericht bekommen mit der Auflage innerhalb von 6 Wochen das Erbe abzulehnen, wenn ich nicht Erbe werden wollte.

6 Wochen zum Ausschlagen.

bis zu 3 Jahre nachdem du vom Todesfall in Kenntnis gesetzt wurdest kannst du dein Erbe anfordern, wenn es dir nicht automatisch ausgehändigt wurde oder du es ggf einklagen musst(Pflichtteil).

Ein Erbe braucht man nicht annehmen.

Ausschlagen geht innerhalb der gesetzlich genannten Fristen:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1944.html

Das Grundbuchamt wird Dich als neuen Eigentümer erst dann eintragen, wenn Du einen auf Dich laufenden Erbschein oder den Eröffnungsbeschluß zu einem notariellen Erbvertrag vorlegen kannst.

Alles andere interessiert das Grundbuchamt nicht. Dafür wäre dann das Nachlassgericht zuständig. Welche Unterlagen man dem Nachlassgericht vorlegen muss kann man entweder dem Internet entnehmen oder auf Anfrage erfahren.

Für den Erbscheinantrag ist dann auch noch die Eidesstattliche Versicherung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben abzugeben.

Das Verfahren beim Nachlassgericht kann mehrere Monate oder sogar mehrere Jahre, je nach Kompliziertheit des Falles und Arbeitsbelastung des Gerichts.

Ich habe 2022 eine Wohnung geerbt. Wie lange habe ich Zeit , um das Erbe anzunehmen bzw. auszuschlagen?

Wenn Du nicht innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen hast, hast Du automatisch angenommen.

Wenn Du in 2022 geerbt hast, ohne es zu wissen (keine Verbindung zur Verwandtschaft, die Erben mussten erst ermittelt werden usw.), beginnt die 6 Wochen Frist mit der Kenntnis über die Erbschaft.

Solltest Du die Frist verpast haben, aber dann gemerkt haben, dass das Erbe überschuldet ist, kannst Du den Nachlasskomnkurs erklären. Dann wird das Erbe verwertet, um die Gläubiger zu befriedigen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung