Gibt es einen Pflichtteil, wenn mein Vater meinem Bruder zu Lebzeiten noch sein Haus überschreibt?
Hallo, mein Vater hat vor über 10 Jahren meinem Bruder ein Stück Land überschrieben, damit dieser bauen konnte. Damals hieß es, es wird ausgeglichen, wenn er sein Erbe aufteilt. Soweit ich verstanden habe, habe ich nach 10 Jahren keinerlei Anspruch mehr den ich geltend machen kann. Stimmt das? Nun sind die 10 Jahre vorbei und er will den Rest seines Hauses inkl. Grund verteilen. Von Ausgleich ist nun nicht mehr die Rede, er will nun auch den Rest auf meinen Bruder überschreiben. Wann kann/muß ich einen Pflichteil einfordern? Wie hoch bzw. auf was kann ich meinen Pflichteil noch einfordern? Gibt es bei einer Schenkung auch einen Pflichtanteil? Was ist der Unterschied zwischen Schenkung und Überschreiben? Danke für Eure Hilfe.
5 Antworten
(D)ein Pflichtteil entsteht erst im Erbfall. Und bemisst sich an der Hälfte deines gesetzlichen Erbrechts in Geld am Reinnachlass, also dem, was dein Vater abzügl. Verbindlichkeiten und Bestattungskosten am Sterebtag noch hinterliesse.
Bis dahin kann er lebzeitig über sein Vermögen frei verfügen und es verschenken, an wen immer er mag. Darüber schuldet er weder Rechenschaft noch Zustimmung, lebzeitigen Ausgleich, gar Anrechnung auf Erbteile :-(
Schenken meint unentgeltiche Zuwendung. Wäre die Übertragung an eine Pflgepflicht oder Wohnrecht gebunden, hast du an die Übergabe keinerlei Ansprüche zu stellen.
Zutrefffenderweise kann man innerhalb von 10 jahren nach Maßgaben des § 2325 (3) BGB lediglich dann einen Pflichteilsergänzungsanspruch gegen den Nachlass fordern für den Fall, das der fiktive Nachlass mit Schenkungen innerhalb der Zehnjahresfrist zum halben Pflichtteilswert mehr wert wäre als, das, was dir an tatsächlichem Erbe oder Pflichtteil zukäme. Bezogen auf die bisherigen Schenkungen wäre dieser Anspruch aber bereits verfristet.
G imager761
Damals hieß es, es wird ausgeglichen, wenn er sein Erbe aufteilt.
Hieß es das damals? Wäre diese Anrechnungs- oder Ausgleichungspflicht im Erbfall nicht ausdrücklich vom Schenker bestimmt, heißt das eben nichts :-(
Tatsächlich hast du Recht: "Soweit ich verstanden habe, habe ich nach 10 Jahren keinerlei Anspruch mehr den ich geltend machen kann."
Wann kann/muß ich einen Pflichteil einfordern?
Du kannst es erneut 10 Jahre nach der Schenkung wiederum nicht, innerhalb dieser Frist nur dann, wenn der Schenker verstorben wäre und dein tasächliches Erbe niedriger wäre als der dazu hälftige Nachlasswert mit jüngsten n. § 2325 (3) BGB abgeschmolzenem Schenkungswert.
Gibt es bei einer Schenkung auch einen Pflichtanteil?
Nein: Um es kurz zu machen: Pflichteil und Erbe setzt Versterben des Erblassers voraus und lebzeitig ist jedermann in der Verfügung seines Eigentums völlig frei.
Was ist der Unterschied zwischen Schenkung und Überschreiben?
Schenkung setzt unentgeltliche (gegenleistungsfreie) Zuwendung voraus. Überschreiben, also Eigentumsübergang, kann aber Gegenleistung beinhalten: Lebenslanges Wohnrecht, Pflegpflichtvereinbarung, Nießbrauch, ... die vom Übertrgungswert abgezogen würden: Allein das Wohnungsrecht beträgt bei einem 65jährigen Vater noch 145 Monate lang ortsübliche Vergleichsmiete; Pflegepflicht weitere 500 € x 145, die aus denen du bei dieser sog. gemischten Schenkung keinen Honig saugen könntest :-O
Im Ergebnis wollte und will dein Vater deinen Bruder bevorzugen und darf es auch.
G imager761
1. Überschreiben ist ein nicht fachlicher Ausdruck und bedeutet nichts anderes als Eigentumswechsel. Das kann eine Schenkung sein, eine Schenkung unterAuflagen usw.
2. 10 Jahre nachdem eine Schenkung stattgefunden hat, sind Pflichtteilergänzungsansprüche nicht mehr vorhanden.
3. Bei einer Schenkung gibt es keinen Pflichtteil. Nur in den folgenden 10 Jahren gibt es einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, für den Fall, dass der Erblasser in dem Zeitraum stirbt.
4. Wenn Dein Vater nun also den Rest seines Vermögens an Deinen Bruder verschenkt und dann noch 10 Jahre lebt, hast Du nichts und auch keine rechtliche Handhabe etwas zu fordern.
5. Würde Dein Vater in dem 10 Jahreszeitraum versterben, gäbe es den Pflcihtteilsergänzungsanspruch.
Du kannst deinen Vater nicht zwingen.
Du hast keine gesetzliche Handhabe.
Aber du kannst mit ihm reden und ihn bitten die Schenkung auszugleichen.
Soweit ich verstanden habe, habe ich nach 10 Jahren keinerlei Anspruch mehr den ich geltend machen kann. Stimmt das?
Ja, das stimmt
Wann kann/muß ich einen Pflichteil einfordern?
Wenn der Vater vor Ablauf der nächsten 10 Jahre stirbt, aber das hat wfwbinder Dir bereits geschrieben.