Eltern verteilen ihr Vermögen ungleich unter ihren 3 Kindern, vorweggenommenes Pflichtteil möglich?
Ich bin jüngstes Kind meiner Eltern. Als gefühltes sogenanntes "schwarze Schaf" der Familie wurde meine beiden Brüder finanziell immer besser bedacht als ich. Ich habe das zeitlebens als gegeben hingenommen.
Nun wurde aus Altersgrüden einem meiner Brüder die Vollmacht für die Konten meiner Eltern übertragen. Im letzten Jahr erfuhr ich, dass eines der 3 Sparbücher unter meinen Geschwistern aufgeteilt wurde, wovon ich nichts erhielt. Auch soll das Elternhaus einem meiner Neffen versprochen worden sein.
Meine Frage, kann ich ein vorweggenommenes Pflichtteil schon zu Lebzeiten meiner Elteren einfordern, ehe das Vermögen unter den Brüdern so nach und nach aufgeteilt wird? Und wie ist dabei die Vorgehensweise?
Mit besten Grüßen. C.
3 Antworten
Solange Deine Eltern noch leben kannst Du nur mit deinen Eltern reden und Dich für Dein Pflichtteil abfinden lassen. Damit bist Du dann aber im Erbfall aussen vor (10-Jahresfrist) und wie hoch die Abfindung ausfällt ist letztlich nur Verhandlungssache mit Deinen Eltern.
Deine Eltern haben das Recht zu Lebzeiten mit Ihrem Vermögen zu machen was sie wollen. Nur wenn Sie Schenkungen vornehmen, dann wird innerhalb der 10-Jahresfrist der Restwert mit bei der Bewertung der Erbmasse mit einfliessen.
Eine Schenkung ist nicht zu verwechseln mit einer Geldzuwendung, die Deine Eltern beispielsweise vornehmen, wenn sie jemanden einfach mal einen Geldbetrag geben.
Auch muss man unterscheiden, ob Deine Eltern dem einen Kind Kontovollmachten erteilt haben, oder ob die Vollmacht von Amts wegen erteilt wurde. Im letzteren Falle müssen alle Kinder gleich berücksichtigt werden, es sei denn die Eltern erklären notariell, dass sie diese ungleiche Aufteilung wünschen.
Ich bedanke mich bei all denen, die mir darauf geantwortet haben.
Verstehe, also Erbe abschreiben und..wenn möglich, nicht grämen.
Ok, irgendwann werde ich mich darüber nicht mehr grämen. Im Moment bin ich über das Verhalten alles Beteiligten ziemlich fassungslos.
Vielen Dank an Euch.
"Pflichtteil zu Lebzeiten" geht leider nicht.
Du kannst das Thema ansprechen und dir den Pflichtteil abfinden lassen. Alles andere geht erst nachdem das erste Elternteil verstorben ist.
Wenn 10 Jahre bis zum Ableben vergehen kann man auf die Art eines der Kinder enterben.
Auch gegen den Neffen hättest du Pflichtteilsansprüche. Allerdings hast du nichts, so lange der Erbfall nicht eingetreten ist und alte Leute können auch mal 10 Jahre älter werden.