Wie könnte man den Bauzwang durch Gemeinde umgehen?
meine Eltern sind geschieden. Ich habe ein Grundstück geschenkt bekommen, das über 25 Jahre in der Hand der Familie ist.
Es ist ein Einheimischenmodell, das mich nun zwingt
- entweder zu bauen binnen 48 Monaten oder
- das Grundstück zum Preis von vor 25 Jahren an die Gemeinde zurückzugeben
Das ist wie Pech und Schwefel, wie Wasser und Feuer. Wie könnte man das Problem lösen, denn ich kann mir nicht mal einige 100.000 Euro aus den Rippen schnitzen, um dem Wunsch der Gemeinde zu entsprechen.
Wie vorgehen?
4 Antworten
ganz schwierige Frage!
- Du kannst einen politischen Weg wählen, um herauszufinden, warum die Gemeinde jetzt den Zwang ausübt
- du könntest versuchen, die Gemeinde von deiner Ernsthaftigkeit zu überzeugen, in Zukunft zu bauen, aber Zeit zu bekommen
- du könntest verhandeln, einen besseren Preis zu bekommen, denn 25 Jahre ohne Wertsteigerung kann nicht rechtens sein
Die Lage klingt verzwickt.
Du könntest aber auch die Investorenbrille aufsetzen und dann bauen und alles zu verkaufen. Kläre doch, was du tun musst, um letztendlich auf dem freien Markt verkaufen zu können. Vielleicht reicht ja eine Baugrube und dann verkaufst du zum Marktpreis!!!???
Wenn Du einfach mehr Zeit brauchst, kannst Du im letzten der 48Monate eine Bauanzeige einreichen und einen Winkelschlag drauf stellen. Dann hast Du weitere 4 Jahre Zeit das Bauvorhaben zu vollenden. Der Winkelschlag ist der Bau-Beginn.
Da brauchte man doch etwas mehr an Informationen. Ist das mit dem "zurückgeben" jetzt nur eine unglückliche Wortwahl gewesen, oder ist das Grundstück damals wirklich von der Gemeinde gekauft worden? Dann würde ich mal einen Blick in den damaligen Kaufvertrag werfen. Wenn das allerdings wirklich so vereinbart wurde, dann führt kein Weg an den Alternativen vorbei. Für mich rätselhaft wäre dann nur, weshalb die Eltern vor 25 Jahren ein Baugrundstück mit derartigen Auflagen erstanden haben obwohl sie garnicht bauen wollten.
Es ist doch egal vom wem gekauft. Wenn es ein Baugrundstück ist, kann die Gemeine dei Beebauung trotzdem verlangen - auch wenn von Privat gekauft wurde: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__176.html
ja, von der Gemeinde gekauft. Mit der Auflage, binnen x Jahren zu bauen. Die Zeit ist lang vorbei. In dem Vertrag steht auch, dass die Gemeinde einziger Käufer sein kann, wenn nicht gebaut wird.
Sie wollten bauen und es gab auch eine Planung. Aber wie das Leben so spielt, stiegen die Kosten zum Leben und dann kam die Krise der Eltern. Daher wurde nicht gebaut.
zu klären wäre ob etwas bestimmtes gebaut werden soll. Falls nicht, stell doch eine Fertiggarage drauf. Dann hat das Grundstück den Status eines bebauten Grundstücks. Das haben viele so gemacht und kommen damit durch, es sei denn es ist ausdrücklich vorgeschrieben, das ein Wohnhaus gebaut werden muss. Dann könntest Du versuchen, das Flurstück zusammenschreiben zu lassen, falls Du das Nachbargrundstück besitzt. ggf. kannst Du überlegen ein Gartenhaus drauf zu stellen, vielleicht reicht das.
keine so schlecht Idee, wird aber Geld kosten. Muss ich mal durchrechnen.