Geldschenkung der Eltern an Sohn (und Schwiegertochter)?
Meine Eltern wollen mir 300k€ schenken. Ich bin glücklich verheiratet und wir haben eine gemeinsame Tochter. Das Geld soll für eine gemeinsame Eigentumswohnung genutzt werden.
An wen soll das Geld verschenkt werden? Nur an mich, da meine Frau (Schwiegertochter meiner Eltern) nur einen Freibetrag von 20.000€ hat, oder?
Wenn meine Eltern das Geld an uns beide schenken, dann sind das doch 150k€ an mich und 150k€ an meine Frau - und die muss auf 130k€ dann Schenkungssteuer (26.000€) zahlen, richtig?
Wie ist es im Fall einer Scheidung? Geht das an mich geschenkte Geld für die gemeinsame Eigentumswohnung in die gemeinsame Ehemasse ein, oder bleibt es weiterhin eindeutig mir/ meinen Eltern zuordenbar? Und ist es rückforderbar von meinen Eltern?
2 Antworten
Wie du vielleicht auch selbst erkannt hast und wie es - aufgrund der starken Argumente - auch deine Frau verstehen sollte, soll das Geld nur an dich geschenkt werden.
Es sprechen sehr gute steuerliche Argumente (die 20.000 € Freibetrag sind richtig und die Steuersätze fangen bei 15 % an) und auch sehr gute juristische Argumente (viele waren mal glücklich verheiratet) dagegen, dass deine Eltern deiner Frau etwas schenken.
Wenn ihr die Wohnung mit deutlich größerer Beteiligung von dir gekauft habt, fällt aufgrund des Freibetrags von 500.000 € das steuerliche Argument weg. Das juristische bleibt aber. Man soll die Ehe nicht vor der Erbschaft loben.
Wenn ich 600k von meinen Eltern erhalte, muss ich dann irgendwann (mindestens 10 Jahre von meinem Tod) 100k€ an meine Frau schenken, damit sie den Freibetrag nicht übersteigt?
bzw. wie lange bleibt die Schenkung meiner Eltern meins (für den Fall einer Scheidung oder meines Tods) - für immer?
Die Schenkung bleibt für immer deins. Der Zuwachs daraus nicht. Deine Frau muss dich erst einmal überleben. Gehe davon aus, dass man vor allem an seine Kinder vererbt.
Weil sich die steuerlichen Regeln bis dahin vermutlich dreimal geändert haben, ist es bis auf sehr große Vermögen müßig, sich beizeiten mit dem sich ständig verändernden Thema der Besteuerung von Erbschaften zu beschäftigen. Aktuell ist z. B. eine deutliche Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei deutlich geringerne Steuersätzen in der Diskussion.
Das an Dich geschenkte, in eine Immobilie investierte, Geld gehört auch im Falle einer Scheidung Dir - der daraus erwachsende Wertzuwachs fällt in den Zugewinn und müsste dann geteilt werden.
Danke für deine Antwort.
Den Satz verstehe ich nicht ganz: "Wenn ihr die Wohnung mit deutlich größerer Beteiligung von dir gekauft habt, fällt aufgrund des Freibetrags von 500.000 € das steuerliche Argument weg."
Der Freibetrag von 500.000 € gilt doch wenn ich es an meine Frau schenke. Warum sollte ich das machen.
Konkretes Beispiel:
300k Schenkung von meinen Eltern an mich, 100k gemeinsames Eigenkapital. Nun kaufen wir eine Wohnung für 800k (Darlehen, etc.).
a) Nach x Jahren lassen wir uns scheiden. Ich erhalte die 300k von meinen Eltern zurück, die 100k und der weitere Zugewinn wird geteilt.
b) Ich sterbe nach x Jahren. Meine Freu erhält die 300k von mir (ehem. meinen Eltern, sofern nicht anders geregelt) steuerfrei.
Und das ganze mit 300k Schwung von meinem Vater und 300k von meiner Mutter.
a) bleibt gleich
b) Meine Frau erhält die 600k von mir und muss auf 100k Steuern zahlen?