Ok, fassen wir noch einmal zusammen:
Sofern ein Haus/Grundstück etc. etc. nicht veräußert werden kann ohne den Beschenkten zu ruinieren zieht die Einkommenregelung höchstwahrscheinlich des Beschenkten.
Beispiel:
Grundstück wurde vor 5Jahren geschenkt, nun Pflegeheim der Eltern. Grundstück wurde bebaut. Grundstücksveräußerung aufgrund der Kredite nicht möglich.
Lösung: Sozialträger verlangt Kreditaufnahme. Das geht aber nur solange der Beschenkte ein Einkommen über 1800 abzgl. zzgl. aller Umstände besitzt.
Aber auch unter 1800 Euro Einkommen bleibt die Forderung bestehen! Sie wird nur nicht umgesetzt bis der Beschenkte zu Vermögen über seine Freigrenze kommt oder wieder über 1800 Euro verdient.
Beispiel: Einkommen 3000 euro netto. 3000-1800 = 1200 Euro / 2 = 600 Euro.
Das Amt könnte also verlangen ein Darlehen mit einer Rückzahlungsrate von 600 Euro aufzunehmen. (wird durch 2 geteilt lt. Unterhaltszahlung an Eltern).
Korrigiert mich wenn ich falsch liege, Bestätigung wäre auch schön, Vielen Dank an alle !!