Einmalige Abrechnung als Student und mit Werkstudent Arbeit?

1 Antwort

Alles etwas wirr.

Dein Webseitenauftrag ist erledigt und Du schreibst eine Rechnung mit Deinen Absenderangaben und an den Auftraggeber und was Du dafür haben willst.

Da Du das als Kleinunternehmer machst, ist mehr nicht erforderlich.

Die 17.500,- Euro Grenze hat mit einem "Studentenjob" ich vermute mal Du meinst "Werkstudent" nichts zu tun. Das ist ja keine selbständige Tätigkeit und zählt nicht als unternehmerische Tätigkeit.

Nur für die Einkommensteuer wird beides in der Einkommensteuererklärung zusammen gezählt. Aber da gleten nicht 17.500,- sondern die Grenze sind das zu versteuernde Einkommen von 9.000,- Euro.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Easieber 
Beitragsersteller
 28.01.2018, 10:59

So, kann ich dann ohne Probleme eine Rechnung erstellen, auch wenn ich nicht als Unternehmen registriert bin und eine Steuernummer habe? Was sollte auf der Rechnung platziert werden, um dann keine Probleme zu haben, die Steuer zu erklären.

wfwbinder  28.01.2018, 14:51
@Easieber

Du weist keine Umsatzsteuer aus. Damit sind solche Angaben wie die Steuernummer nicht nötig.

Es muss nur durch die Angaben zum Absender möglich sein, Dich zu identifizieren.

Und die Angabe der Kontonummer, damit man es Dir überweisen kann.