Einmalige Abrechnung als Student und mit Werkstudent Arbeit?
Guten Morgen Forum,
ich habe eine Frage, ich bin ein Student und ich beende gerade einen Job (Erstellen einer Webseite) und ich muss eine Rechnung machen. Es ist einen einmalige Job. Aber ich hatte das Glück, im Februar einen Job als Student zu bekommen. dass die sicherste Sache am Ende des Jahres mehr als 17.500 € bekommen wird. ich weiß, dass ich Steuern deklarieren muss. und deswegen meine Frage sind:
Ich muss mich als Firma registrieren, obwohl ich diese Arbeit nur einmal gemacht habe. Was sollte ich auf die Rechnung legen? Beeinflusst ihn die Tatsache, dass ich ein Student bin? wie meiner Steuer Erklärung beeinflussen, weil ich bereits am Ende des Jahres mehr als 17.500 € verdient?
viele Dank
1 Antwort
Alles etwas wirr.
Dein Webseitenauftrag ist erledigt und Du schreibst eine Rechnung mit Deinen Absenderangaben und an den Auftraggeber und was Du dafür haben willst.
Da Du das als Kleinunternehmer machst, ist mehr nicht erforderlich.
Die 17.500,- Euro Grenze hat mit einem "Studentenjob" ich vermute mal Du meinst "Werkstudent" nichts zu tun. Das ist ja keine selbständige Tätigkeit und zählt nicht als unternehmerische Tätigkeit.
Nur für die Einkommensteuer wird beides in der Einkommensteuererklärung zusammen gezählt. Aber da gleten nicht 17.500,- sondern die Grenze sind das zu versteuernde Einkommen von 9.000,- Euro.
So, kann ich dann ohne Probleme eine Rechnung erstellen, auch wenn ich nicht als Unternehmen registriert bin und eine Steuernummer habe? Was sollte auf der Rechnung platziert werden, um dann keine Probleme zu haben, die Steuer zu erklären.