Einmalbezahlung von Masterarbeit, wie versteuern?

3 Antworten

Zu wenig für Einkommensteuer - vergiss es einfach.

Nun, die Frage nach der Versteuerung der Aufwandsentschädigung ist bereits beantwortet. Aber hier sehe ich noch Handlungsbedarf:

Suche nach dem ersten Job nach dem Studium etwas schleppend

Nicht nur die Studienkosten für das Masterstudium, sondern auch die Bewerbungskosten lassen sich einkommensteuerlich jahresweise in der Anlage N berücksichtigen und im Rahmen eines Antrages zur Verlustvortragsfeststellung (siehe Mantelbogen, Zeile 2) zurück- bzw. vortragen. Ich möchte nur daran erinnern.


Reagenzglas 
Beitragsersteller
 31.05.2018, 19:14

Ja, auch die Bewerbungskosten sind sehr mäßig. Wenn alles digital läuft, gibts kaum noch Anschaffungskosten.

Ich habe noch irgendwo gelesen, dass bei unter 410 Euro nicht versteuert werden muss. Wo liegt denn die Grenze nun wirklich (da 900 Euro ja noch frei zu sein scheinen)?

correct  31.05.2018, 19:39
@Reagenzglas

Auch auf die Gefahr einer Wiederhólung hin - zu wenig für Einkommensteuer - vergiss es einfach.

EnnoWarMal  01.06.2018, 09:18
@Reagenzglas

Grundfreibetrag 2018: 9.000,00 Euro

Freigrenze § 22: 256 Euro

Härtefallregelung § 36 (3): 410,00 Euro

Härtefallregelung Gleitzone § 70 EStDV: bis 820 Euro

EnnoWarMal  31.05.2018, 14:57

...was angesichts der vorhandenen Einkünfte von vielleicht 900 Euro dann aber auch eher müßig sein dürfte. Es wird ja sofort horizontal verrechnet.

LittleArrow  31.05.2018, 18:54
@EnnoWarMal

Ja, so isses. Die sofortige Verrechnung der Studienkosten aus 2017 mit der Aufwandsentschädigung in Anlage 2017, beides in der Anlage N, ist leider wahr, aber da die Höhe der Studienkosten nicht bekannt ist, wollte ich Reagenzglas (Chemiestudium? Keine Promotionsabsichten?) an die jahresweise Ermittlung und Geltendmachung der gesamten Studienkosten erinnern.

Wenn du in 2017 sonst keine Einkünfte hattest und vermutlich auch kein ALG I brauchst du keine Steuererklärung abgeben.

Ansonsten Anlage SO Zeile 10.