Brauche ich eine 2. Steuernummer, wenn ich nebenberuflich freiberuflich tätig bin?
Hallo, ich bin vollzeit als Angestellte tätig.
Nun mache ich mich nebenberuflich freiberuflich selbständig und bin nach § 4 Nr. 14a UmStG von der Umsatzsteuer befreit. Der zu erwartende Umsatz wird 17.500 EUR p. a. nicht übersteigen.
Ich habe hierzu folgende Fragen:
- Benötige ich für die freiberufliche Tätigkeit eine zusätzliche Steuernummer oder ist die Steuernummer aus meinem vollberuflichen Angestelltenverhältnis ausreichend?
- Ist es ausreichend, meiner "normalen" Einkommensteuererklärung aus dem vollberuflichen Angestelltenverhältnis, die ausgefüllte Anlage S beizufügen?
- Muss ich eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen?
Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort.
Viele Grüße Claudia
1 Antwort
Natürlich müssen Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Überswchussrechnung erstellen. Sie müssen ja Einnahmen und Ausgaben gegenüber stellen um den Gewinn zu ermitteln. Es gibt das aber auch als Vordruck zur Einkommensteuererklärung.
Das Ergebnis kommt in die Einnahme S für selbständige Arbeit.
Einreichen mit der bisherigen Steuernummer. Vermutlich wir deine neue zugeteilt.