Ist man als Katzensitter Kleinunternehmer, Kleingewerbe oder Minijobber?

3 Antworten

Als erstes wäre mal zu klären, wovon Du lebst, denn es ist natürlich entscheidend, ob Du Schüler bist, oder eine Lehrstelle hast. Verheiratet bist, oder ledig.

Angenommen Du bist Schüler, dann ist der Tipp ein Gewerbeanzumelden (Gewerbe im Nebenerwerb), richtig.

Ausserden Kosten für die Anmeldung passiert nichts, denn Du kannst 10.908,- Euro im Jahr verdinen, ohne Steuern zahlen zu müssen.

Aber ab einem monatlichen Verdienst von 485,- Euro bräuchtest Du eine eigene Krankenversicherung.

Übrigens 520,- Euro job/Minijob, bedeutet, dass man einen Arbeitgeber hat, der alle Abgaben bezahlt. Der Minijobist nur für den Minijobber abgabenfrei.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

wilees  24.04.2023, 10:58

Kleine Korrektur:

Der Minijob ist nur für den Minijobber, der sich von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen, abgabenfrei

Cathuman 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 13:00

Gilt es auch dafür wenn man Student ist und von Bafög, Kindergeld und vom Unterhalt vom Vater lebt?

wfwbinder  24.04.2023, 13:09
@Cathuman

Kindergeld, Unterhalt und Bafög sind keine Einkünfte.

Aber ab 485,- Euro Einkünfte (nicht Einnahmen, denn von denen gehen die Ausgaben runter) muss die studentenkrankenversicherung genutzt werden.

Du wirst ein Gewerbe anmelden müssen - und dazu die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Soweit dann Dein Einkommen / Verdienst monatlich 485 Euro nicht übersteigt, kannst Du soweit Du jünger als 23 bzw. in Ausbildung unter 25 Jahren bist weiterhin über Deine Eltern oder auch über einen Ehepartner familienversichert bleiben.

Minijob wäre das nicht, denn bei einem Minijob meldet Dich der AG bei der Minijobzentrale an, und entrichtet dann pauschale Sozialversicherungbeiträge und pauschalierte Lohnsteuer.

Hinsichtlich Deines zu erwartenden geringfügigen Jahreseinkommens, steht letztendlich keine Steuer zu erwarten.

Als Minijobber geht nur, wenn du als unselbständiger(angestellt) beschäftigt bist.

Ansonsten als Kleinunternehmer. Du mußt eine Steuererklärung machen aber mit den wenigen Einnahmen keine Steuer zahlen.

Bei so wenig Verdienst wird sich bei der Krankenkasse nichts ändern. Sprich mal mit denen.