Ist man als Katzensitter Kleinunternehmer, Kleingewerbe oder Minijobber?
Ich bin seit diesem Jahr Katzensitter über eine App, diese App überlässt die Steuerlichen Angelegenheiten pro Auftrag dem Katzensitter. Nun das ist das erste Mal dass ich sowas mache und habe keinen roten Faden was Steuern und Finanzen angeht.
Beim Finanzamt hab ich bei der Beratung angerufen und die meinten ich soll das als Kleinunternehmen anmelden.. Dabei verdiene ich nicht mal im Monat mehr als 500 Euro, manche Monate verdiene ich sogar gar nichts. Gilt das dann nicht als minijob? Da muss man doch gar keine Steuern zahlen soweit ich weiß? Warum muss ich mich direkt als Unternehmer anmelden?
Die Frau am Telefon meinte, dass ich einen Steuerberater dazuziehen sollte, da die mich nicht beratet. Ich hab grad gegoogled dass ein Steuer Berater 40-160 Euro kostet.. Woher soll ich das Geld denn kriegen jeden Monat? Wenn ich nicht mal 500 Euro im Monat kriege.. Die Krankenkasse würde dann auch Geld kosten da ich dann ja Kleinunternehmer wäre (ich bin gerade studentisch versichert), dann bleibt mir von den 500 ja nur 300 Euro übrig xD
Ich bin ehrlich gesagt überfordert und würde mich hier auf Tipps und Ratschläge freuen. Ich kenn mich wie gesagt null damit aus und google verwirrt mich nur noch mehr, weil es über Katzensitting und Steuern nicht viel Infos gibt. Ausser dass es eine Haushaltsnahe Dienstleistung ist.
3 Antworten
Als erstes wäre mal zu klären, wovon Du lebst, denn es ist natürlich entscheidend, ob Du Schüler bist, oder eine Lehrstelle hast. Verheiratet bist, oder ledig.
Angenommen Du bist Schüler, dann ist der Tipp ein Gewerbeanzumelden (Gewerbe im Nebenerwerb), richtig.
Ausserden Kosten für die Anmeldung passiert nichts, denn Du kannst 10.908,- Euro im Jahr verdinen, ohne Steuern zahlen zu müssen.
Aber ab einem monatlichen Verdienst von 485,- Euro bräuchtest Du eine eigene Krankenversicherung.
Übrigens 520,- Euro job/Minijob, bedeutet, dass man einen Arbeitgeber hat, der alle Abgaben bezahlt. Der Minijobist nur für den Minijobber abgabenfrei.
Kleine Korrektur:
Der Minijob ist nur für den Minijobber, der sich von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen, abgabenfrei
Du wirst ein Gewerbe anmelden müssen - und dazu die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Soweit dann Dein Einkommen / Verdienst monatlich 485 Euro nicht übersteigt, kannst Du soweit Du jünger als 23 bzw. in Ausbildung unter 25 Jahren bist weiterhin über Deine Eltern oder auch über einen Ehepartner familienversichert bleiben.
Minijob wäre das nicht, denn bei einem Minijob meldet Dich der AG bei der Minijobzentrale an, und entrichtet dann pauschale Sozialversicherungbeiträge und pauschalierte Lohnsteuer.
Hinsichtlich Deines zu erwartenden geringfügigen Jahreseinkommens, steht letztendlich keine Steuer zu erwarten.
Als Minijobber geht nur, wenn du als unselbständiger(angestellt) beschäftigt bist.
Ansonsten als Kleinunternehmer. Du mußt eine Steuererklärung machen aber mit den wenigen Einnahmen keine Steuer zahlen.
Bei so wenig Verdienst wird sich bei der Krankenkasse nichts ändern. Sprich mal mit denen.
Gilt es auch dafür wenn man Student ist und von Bafög, Kindergeld und vom Unterhalt vom Vater lebt?