Kündigung Zeitungsabo durch Witwe des Abonnenten?
Eine alte Frau will jetzt zwei Jahre nachdem ihr Mann gestorben ist, ein Zeitungsabo kündigen, dass noch unter dem Namen des verstorbenen Mannes läuft. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende. Frage : sollte die Frau nur erwähnen das ihr Mann gestorben ist oder ist es sogar erforderlich eine Sterbeurkunde beizufügen?
2 Antworten
Nachdem die alte Dame zwei Jahre gewartet hat, sollte sie jetzt das Abo nur rechtzeitig zum Jahresende mit Einschreiben zum Einwurf bei der angegebenen Vertriebsadresse kündigen. Da Sie diesmal unterschreiben muß - es sei denn sie fälscht die Unterschrift Ihres Gatten - sollte sie auf den Sterbefall vor 2 Jahren hinweisen und dass Sie als gesetzliche Erbin nun die Kündigung vornimmt.
manche Zeitschriftenvertriebe sind kulant und der (nachgewiesene, Kopie) Tod des Abonnenten ist für sie Grund genug für eine Außerordentliche Kündigung.
Verlassen kann man sich aber nicht darauf, deshalb mein Rat, immer die Kündigungsbriefe per Einschreiben mit Rückschein absenden.
manchmal ist mehr, weniger !
Kündigung nicht registriert oder nicht angekommen, wäre zumindest dann keine Ausrede !
Vertrauen ist gut - Kontrolle besser ! ;-) Ich hab da lieber etwas schwarz auf weiß, kann jeder machen wie er denkt.
Diese Kulanz der Verlage ist erwarte ich innerhalb der ersten 3 Monate nach dem Tod. Bei einer Zeitspanne von 2 Jahren darf unterstellt werden, dass die Erben weiterhin an dem Abo Interesse hatten - daher kommt nur die normale Kündigung infrage.
Wieso die Mehrausgabe für den Rückschein?