Kündigung Zeitungsabo durch Witwe des Abonnenten?

2 Antworten

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Nachdem die alte Dame zwei Jahre gewartet hat, sollte sie jetzt das Abo nur rechtzeitig zum Jahresende mit Einschreiben zum Einwurf bei der angegebenen Vertriebsadresse kündigen. Da Sie diesmal unterschreiben muß - es sei denn sie fälscht die Unterschrift Ihres Gatten - sollte sie auf den Sterbefall vor 2 Jahren hinweisen und dass Sie als gesetzliche Erbin nun die Kündigung vornimmt.

manche Zeitschriftenvertriebe sind kulant und der (nachgewiesene, Kopie) Tod des Abonnenten ist für sie Grund genug für eine Außerordentliche Kündigung. 

Verlassen kann man sich aber nicht darauf, deshalb mein Rat, immer die Kündigungsbriefe per Einschreiben mit Rückschein absenden. 


Snooopy155  20.10.2016, 21:41

Diese Kulanz der Verlage ist erwarte ich innerhalb der ersten 3 Monate nach dem Tod. Bei einer Zeitspanne von 2 Jahren darf unterstellt werden, dass die Erben weiterhin an dem Abo Interesse hatten - daher kommt nur die normale Kündigung infrage.

Wieso die Mehrausgabe für den Rückschein?

Gaenseliesel  20.10.2016, 23:00
@Snooopy155

manchmal ist mehr, weniger ! 

Kündigung nicht registriert oder nicht angekommen, wäre zumindest dann keine Ausrede !

Vertrauen ist gut - Kontrolle besser ! ;-) Ich hab da lieber etwas schwarz auf weiß, kann jeder machen wie er denkt.