Kann trotz Kleingewerbe noch nach Jahren Freiberufler beantragen?

3 Antworten

DEine Frage ist verwirrend.

Du schreibst:

Nein, ich bin seit sieben Jahren schon mit meinem Kleingewerbe als Webdesigner tätig

Aber wenn @wassonst fragt:

Du hast deine Webdesignertätigkeit bisher als Gewerbe gemeldet und willst es jetzt umqualifizieren lassen als freiberufliche Tätigkeit? 

verneinst Du.

Also hast Du nun ein Gewerbe angemeldet, oder nicht?

Wenn es um "Kleinunternehmer" geht, so ist das nur eine Frage der Umsatzsteuer, wobei ich nie begreifen werden, worum Jemand der Webseiten macht, die bekanntlich praktisch nur Unternehmer brauchen, als Kleinunternehmer tätig ist.

Aus er Erfahrung mit einem Webdesigner, der erst zu uns kam, als er schon ein paar Jahre ein Gewerbe angemeldet hatte, als er zu uns kam, weiß ich, dass es schwierig ist, von Gewerbe auf Freiberufler zu kommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

DoTheBartMan 
Beitragsersteller
 12.06.2020, 10:59

Danke für die Info. Ich muss mich ja nicht umqualifizieren lassen, ich mach das Ganze ja schon sein sieben Jahren neben her.

wfwbinder  12.06.2020, 11:58
@DoTheBartMan

DAmit wissen wir noch immer nicht, ob Du nun ein Gewerbe angemeldet hattest, oder es seit 7 Jahren als Freiberufler im Nebenerwerb tätig bist.

Aber es ist auch grundsätzlich erstmal egal, denn wenn du mehr machst machst Du einfach mehr.

Bist du reiner Webdesigner, gilt dies hier:

Zum Webdesign: Nach dem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 19.6.2008 (8 K 4272/06 G) erzielt ein Selbstständiger, dessen Tätigkeit dem Berufsbild eines Webdesigners entspricht, Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. 

Programmierst du aber auch, dann nicht. Du meintest sicher, dass du bisher die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nimmst?


DoTheBartMan 
Beitragsersteller
 12.06.2020, 11:00

ja, bisher die Kleinunternehmer-Regelung. Ich frag mich halt, ob damit die Möglichkeit als Freiberufler künftig ausgeschlossen ist.

GrafRotz  12.06.2020, 11:21
@DoTheBartMan

Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Kleinunternehmer besagt nur, dass du eine gewissen Grenze an Einnahmen nicht übersteigst. Was hast du denn damals im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben? Weist du USt aus? Ansonsten hör auf den Herrn Binder.

Du hast deine Webdesignertätigkeit bisher als Gewerbe gemeldet und willst es jetzt umqualifizieren lassen als freiberufliche Tätigkeit? Habe ich das richtig verstanden?


DoTheBartMan 
Beitragsersteller
 12.06.2020, 09:30

Sorry, da habe ich mich anscheinend unglücklich ausgedrückt. Nein, ich bin seit sieben Jahren schon mit meinem Kleingewerbe als Webdesigner tätig. Jetzt spiele ich mit dem Gedanken, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Meine Haupteinkünfte waren bislang die Halbtagsarbeit. Meine Frage: kann ich mich trotzdem bei Beginn der kompletten Selbstständigkeit den Freiberufler beim Finanzamt beantragen?

Wassonst  12.06.2020, 09:33
@DoTheBartMan

Bist du denn bisher nicht steuerlich erfasst? Und wieso Kleingewerbe, wenn es freiberuflich ist? Ich verstehe das Problem immer noch nicht.