Bruder holt aus Erbmasse Gelder vor Ableben der Mutter - Rückzahlung an Geschwister?

3 Antworten

Wir sind 4 Kinder, Testament meiner Eltern wurde gemacht. Dabei erhält mein kleiner Bruder das Elternhaus und das dazugehörige Geschäft, wir drei restlichen Kinder den irgendwann anfallenden Erlös aus dem Elternhaus meiner Mutter. Alles wunderbar geregelt.

Das steht also genau so im Testament?

wir haben mitbekommen, dass mein kleiner Bruder (der als einziger Bankvollmacht zu den Konten meiner Mutter hatte)

Hatte er einfach die Kontovollmacht bekommen, um für die Mutter Dinge zu erledigen, oder war er als Vermögenspfleger eingesetzt, weil die Mutter unter Demenz litt?

Auf jeden Fall muss er über die Beträge, die entnommen wurden Rechenschaft ablegen, wenn das Testament so eindeutig war, wie oben genannt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

schlagzeuglande 
Beitragsersteller
 18.07.2022, 15:53

Zu der Frage: genau so stand es im Testament

Des Weiteren hatte er Kontovollmacht und keine Vermögenspflege! Kontovollmacht wurde aber nicht im Rahmen der Demenz gemacht sondern "einfach so" (weil nach Ansicht meiner Mutter es "ja einer machen muss")

wfwbinder  18.07.2022, 16:20
@schlagzeuglande

Also muss er gegenüber den Erben für die letzten 10 Jahre die Kontoauszüge auf den Tisch legen und Beträge erklären, die über das übliche hinaus gehen.

Von Experte wfwbinder bestätigt

Wenn die Mutter so dement gewesen war, dass die Geschäftstätigkeit fehlte konnte sie ohnehin nichts verschenken.

Dann fällt die Abbuchung von Geld durch den Bruder in die Rubrik Untreue und das ist nach Paragraph 266 StGB eine Straftat.

Die Vollmacht ändert daran nichts, denn sie ermöglicht nur Transaktionen, berechtigt aber nicht dazu.


schlagzeuglande 
Beitragsersteller
 18.07.2022, 15:55

Als sie die Kontovollmacht abgegeben hat, war sie noch nicht so ganz dement... Zumal es von niemandem letztendlich attestiert wurde. Und die letzten 9 Monate war es eh egal, weil sie da jenseits von Gut und Böse war...

Ihr hättet ihr im Vorfeld das Geld aus dem Hausverkauf auf ein Treuhandkonto sichern müssen. Vertrauen ist schön, Kontrolle ist besser. Gibt es eine testamentarische Vereinbarung, dass die 150.000 € an euch ausbezahlt werden müssen? Wenn nein, habt ihr Pech gehabt.


schlagzeuglande 
Beitragsersteller
 18.07.2022, 15:56

Und genau das wollte sie beim damaligen Hausverkauf explizit nicht - alles sollte auf "normale" Konten bei der Volksbank und Sparkasse. Jetzt mach was dagegen...