Bruder holt aus Erbmasse Gelder vor Ableben der Mutter - Rückzahlung an Geschwister?
Folgender Sachverhalt:
Wir sind 4 Kinder, Testament meiner Eltern wurde gemacht. Dabei erhält mein kleiner Bruder das Elternhaus und das dazugehörige Geschäft, wir drei restlichen Kinder den irgendwann anfallenden Erlös aus dem Elternhaus meiner Mutter. Alles wunderbar geregelt.
Nun ist vor ca. 10 Jahren meinen Vater gestorben. Mein kleiner Bruder übernahm das Geschäft wie es testamentarisch festgelegt wurde. Übrig blieb meine Mutter die ihr Elternhaus dann vor ca. 5 Jahren für 400.000 Euro verkaufte.
Aus diesem Hauserlös hat sie uns drei Geschwistern jeweils 80.000 Euro "als vorzeitiges Erbe" ausbezahlt. Übrig blieben also noch ca. 150.000 Euro.
Meiner Mutter ging es die letzten Jahre immer schlechter, Demenz setzte ein. Alles nicht schön. Wie so oft: Das Verhältnis von uns dreien zu unserem kleinen Bruder wurde zunehmend schlechter und schlechter.
Meine Mutter ist nun letzte Woche gestorben und wir haben mitbekommen, dass mein kleiner Bruder (der als einziger Bankvollmacht zu den Konten meiner Mutter hatte) im Laufe der letzten Jahre ca. 80.000 bis 100.000 von den Konten meiner Mutter an sich überwiesen hat. Also genau ein Teil des Geldes, was ganz sicher aus dem Hausverkauf resultierte und letztendlich das Erbe von uns drei Geschwistern ist.
Meine Frage: gibt es denn eine Möglichkeit dieses Geld von meinem Bruder zurückzufordern? Oder ist es eine "Schenkung" meiner Mutter?
Das Ganze ist sehr schäbig und belastet uns drei Geschwister - zumal wir nie gedacht hätten, dass uns so eine Nummer passiert...
Für jeden Hinweis dankbar!
3 Antworten
Wir sind 4 Kinder, Testament meiner Eltern wurde gemacht. Dabei erhält mein kleiner Bruder das Elternhaus und das dazugehörige Geschäft, wir drei restlichen Kinder den irgendwann anfallenden Erlös aus dem Elternhaus meiner Mutter. Alles wunderbar geregelt.
Das steht also genau so im Testament?
wir haben mitbekommen, dass mein kleiner Bruder (der als einziger Bankvollmacht zu den Konten meiner Mutter hatte)
Hatte er einfach die Kontovollmacht bekommen, um für die Mutter Dinge zu erledigen, oder war er als Vermögenspfleger eingesetzt, weil die Mutter unter Demenz litt?
Auf jeden Fall muss er über die Beträge, die entnommen wurden Rechenschaft ablegen, wenn das Testament so eindeutig war, wie oben genannt.
Also muss er gegenüber den Erben für die letzten 10 Jahre die Kontoauszüge auf den Tisch legen und Beträge erklären, die über das übliche hinaus gehen.
Wenn die Mutter so dement gewesen war, dass die Geschäftstätigkeit fehlte konnte sie ohnehin nichts verschenken.
Dann fällt die Abbuchung von Geld durch den Bruder in die Rubrik Untreue und das ist nach Paragraph 266 StGB eine Straftat.
Die Vollmacht ändert daran nichts, denn sie ermöglicht nur Transaktionen, berechtigt aber nicht dazu.
Als sie die Kontovollmacht abgegeben hat, war sie noch nicht so ganz dement... Zumal es von niemandem letztendlich attestiert wurde. Und die letzten 9 Monate war es eh egal, weil sie da jenseits von Gut und Böse war...
Ihr hättet ihr im Vorfeld das Geld aus dem Hausverkauf auf ein Treuhandkonto sichern müssen. Vertrauen ist schön, Kontrolle ist besser. Gibt es eine testamentarische Vereinbarung, dass die 150.000 € an euch ausbezahlt werden müssen? Wenn nein, habt ihr Pech gehabt.
Und genau das wollte sie beim damaligen Hausverkauf explizit nicht - alles sollte auf "normale" Konten bei der Volksbank und Sparkasse. Jetzt mach was dagegen...
Zu der Frage: genau so stand es im Testament
Des Weiteren hatte er Kontovollmacht und keine Vermögenspflege! Kontovollmacht wurde aber nicht im Rahmen der Demenz gemacht sondern "einfach so" (weil nach Ansicht meiner Mutter es "ja einer machen muss")