Pflege der Eltern bzw. Erbe?
Hallo,
wir sind mehrere Geschwister. Jetzt kam ein Bruder auf die Idee vollendete Tatsachen zu schaffen und sich indirekt das Elternhaus bevor ein Pfelgefall eintritt zu sichern.
2 Geschwister werden aufgrund Kinder und geringem Einkommen nie Pflege zahlen müssen. Unser Bruder in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung und sehr hohen Einkommen hat sich jetzt notariell zusichern lassen das er das Haus der Eltern im Pflegefall bekommt ( wert ca. 250k und lastenfrei) und dafür die Eltern Pflegt. Sie haben eher eine kleine Rente über gesamt ca. 1400 € zusammen und haben alles Geld in das Haus gesteckt. Idee ist Bruder zahlt der Rest zur Pflege im Fall der Fälle , wir Geschwister sind raus aus der Zahlung und er kriegt im Gegegnzug das Haus um es vor derm Amt zu sichern. Ob wir restlichen Kinder lust hätten dem ganzen zuzustimmen oder mitzumachen war außer debatte.,,,
Clou ist für alle Nebenkosten / Instandhaltung sollen Sie trotzdem noch aufkommen. Vom Erbe wird natürlich 0,0000 irgendwann mal übrig bleiben. Es ist natrülich eine Sepkulation wenn mal ein aktuer Pflegefall eintritt und ob das Haus wert 240k höher ist als die Zahlun zur Pflege an Eltern.
Sorry wenns jetzt komplex wird. Aber kann man das irgendwie anfechten ? Oder wenn jetzt zb. Pflege eontritt und 4 Jahre später sterben Sie. Wird trotzdem was am Haus zum Erbe zugezählt oder ist es quasi Schenkung ?
Hausfrieden ist natürlich durch Aktion dahin....
2 Antworten
Das Haus gehört(e) derzeit uneingeschränkt den Eltern. Sie könnten es auch nächste Woche einfach verkauft und dafür eine Pflegeversicherung abgeschlossen haben.
Die Eltern haben offenbar richtig erkannt, dass wirkliche finanzielle (ausreichende?) Unterstützung für den Pflegefall (von einigen) Deiner Geschwister nicht zu erwarten ist, aber zumindest von Deinem Bruder. Die Eltern haben nun in Form dieses für den Pflegefall bedingten Vertrages eine Art "Versicherung" abgeschlossen. Es kann sich allerdings für Deinen Bruder als Fehlspekulation herausstellen.
Die "ärmeren" Geschwister hätten (nur finanziell, nicht emotional gesehen) einen Nulleinsatz für den Pflegefall. Warum sollten sie mal vom andernfalls möglichen Erbe profitieren?
Vielleicht geht aber die Rechnung ganz anders, wenn es nämlich zu Erbfällen ohne Pflegefall kommt? Dann sind wieder alle dabei!
Habt ihr Geschwister auch eure Eltern in die Planung mit einbezogen ? Es geht schließlich primär um das Vermögen der Eltern !
Wird das Eigenheim dann z.B. im Wege vorweggenommener Erbfolge auf den einen Brude übertragen, empfiehlt sich ohnehin eine Mitwirkung aller Kinder an dem notariell zu beurkundenden Vertrag. Schon allein aus dem Grund, dass sich die anderen Kinder nicht übergangen fühlen bzw. lieben Friedens Willen unter den Familien aller Geschwister.
Notariell sollten evtl. auch hinsichtlich der beabsichtigten Übertragung, Regelungen zum Pflichtteilsrecht oder Fragen zu den unterhaltsrechtlichen Konsequenzen geklärt und schriftlich fixiert werden.
" .....hat s i c h jetzt notariell zusichern lassen..."
ich denke nicht nur der Bruder allein, sondern der gesamte Geschwisterrat hat wohl noch ein Mitbestimmungsrecht zur notariellen Gestaltung eines solchen Vertrages. Zumindest in Hinsicht darauf, dass alle Geschwister mit den Vertragsinhalten vertraut sind und zukünftig damit leben können. Klare Verhältnisse eben - was hier scheinbar nicht der Fall ist !!!
z.B. was wird (nur allein)aus dem Pflichtteisrecht der Geschwister und so einige weitere noch offene Fragen ! Dabei sollten die Geschwister schon noch nachhaken dürfen auch noch nach diesem Alleingang des Bruders.
Ich habe hingegen dies gelesen:
Der notarielle Vertrag wurde also schon geschlossen. Deine vorsorglichen Überlegungen sind offenbar nicht mehr akut.-(