Pflege der Eltern bzw. Erbe?

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Das Haus gehört(e) derzeit uneingeschränkt den Eltern. Sie könnten es auch nächste Woche einfach verkauft und dafür eine Pflegeversicherung abgeschlossen haben.

Die Eltern haben offenbar richtig erkannt, dass wirkliche finanzielle (ausreichende?) Unterstützung für den Pflegefall (von einigen) Deiner Geschwister nicht zu erwarten ist, aber zumindest von Deinem Bruder. Die Eltern haben nun in Form dieses für den Pflegefall bedingten Vertrages eine Art "Versicherung" abgeschlossen. Es kann sich allerdings für Deinen Bruder als Fehlspekulation herausstellen.

Die "ärmeren" Geschwister hätten (nur finanziell, nicht emotional gesehen) einen Nulleinsatz für den Pflegefall. Warum sollten sie mal vom andernfalls möglichen Erbe profitieren?

Vielleicht geht aber die Rechnung ganz anders, wenn es nämlich zu Erbfällen ohne Pflegefall kommt? Dann sind wieder alle dabei!

Habt ihr Geschwister auch eure Eltern in die Planung mit einbezogen ? Es geht schließlich primär um das Vermögen der Eltern !  

Wird das Eigenheim dann z.B. im Wege vorweggenommener Erbfolge auf den einen Brude übertragen, empfiehlt sich ohnehin eine Mitwirkung aller Kinder an dem notariell zu beurkundenden VertragSchon allein aus dem Grund, dass sich die anderen Kinder nicht übergangen fühlen bzw. lieben Friedens Willen unter den Familien aller Geschwister.

Notariell sollten evtl. auch hinsichtlich der beabsichtigten Übertragung, Regelungen zum Pflichtteilsrecht oder Fragen zu den unterhaltsrechtlichen Konsequenzen geklärt und schriftlich fixiert werden. 



LittleArrow  28.05.2017, 22:59

Ich habe hingegen dies gelesen: 

Unser Bruder in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung und sehr hohen Einkommen hat sich jetzt notariell zusichern lassen, dass er das Haus ... im Pflegefall bekommt ....

Der notarielle Vertrag wurde also schon geschlossen. Deine vorsorglichen Überlegungen sind offenbar nicht mehr akut.-(

Gaenseliesel  29.05.2017, 13:48
@LittleArrow

" .....hat  s i c h  jetzt notariell zusichern lassen..."

ich denke nicht nur der Bruder allein, sondern der gesamte Geschwisterrat hat wohl noch ein Mitbestimmungsrecht zur notariellen Gestaltung eines solchen Vertrages. Zumindest in Hinsicht darauf, dass alle Geschwister mit den Vertragsinhalten vertraut sind und zukünftig damit leben können. Klare Verhältnisse eben - was hier scheinbar nicht der Fall ist !!!

z.B. was wird (nur allein)aus dem Pflichtteisrecht der Geschwister und so einige weitere noch offene Fragen ! Dabei sollten die Geschwister schon noch nachhaken dürfen auch noch nach diesem Alleingang des Bruders.