Schenkung Elternhaus - Auszahlung Geschwister?

5 Antworten

Man kommt mit den Brüdern durcheinander.

Mal ist von:

Ich habe als Bruder 2014

die Rede.

Dann:

Mein Bruder hat vor 3 Jahren

Danach:

2014: Bruder 1 erhält 520 qm2 

und:

2019: Bruder 2

Wie viele Brüder sind es nun? Es wäre besser Von Bruder A, Bruder B und Bruder C zu reden.

Dann eine klare Aussage, ob nun in irgendeiner Weise ausgeglichen werden soll, oder ob es darum geht, nur die Werte im Bereich der steuerfreien summen zu halten.

Ich fände es schöner wenn Du den Sachverhalt überarbeiten, würdest, oder diesen Löschen und völlig neu:

Wir sind die Brüder A, B,C ....

Unsere Eltern hatten ursprünglich:

1 ETW vermietet 600,- euro, Wert 200.000 in 2019, verschenkt an Bruder ..

1 Grundstück Wert in 2014 350.000,- verschenkt an Bruder ...

Nun noch vorhanden ............ Wert .... und ....., Wert .....

Damit man mal einen Überblick bekommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Alle Schenkungen, die älter als 10 Jahre sind sind nicht Anrechenbar aufs Erbe.

Alle anderen Schenkungen wo zum Tod des Erblassers die 10 Jahre nicht nicht rum sind fließen Rechnerisch zu 10% je nicht vergangenem Schenkungsjahr zurück in die Erbmasse.

Wenn das Resterbe ohne den Schenkanteil ausreichend ist, das jeder Erbe seinen Pflichtteil(hälfte vom Erbteil) bekommt, dann passiert gar nichts. Wenn das Resterbe nicht für den Pflichtteil ausreicht haben die Erben gegenüber den Beschenkten einen Pflichtteilsergänzugsanspruch.

Es geht hier doch weiterhin um Schenkungen.

Dabei können die Eltern doch, gesetzlich gesehen, machen was sie wollen.

Ein anderer Fall wäre es, wenn es um das Resterbe geht im Sterbefall der Eltern, aber das ist hier ja nicht gefragt.

Bei der Größenordnung ist es absolut fahrlässig, keine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Ich habe als Bruder 2014 bereits von meinen Eltern ein Grundstück vererbt bekommen

und

Mein Bruder hat vor 3 Jahren bereits eine Eigentumswohnung vererbt bekommen.

Vermutlich auch von den Eltern Ich finde es erstaunlich, wie oft deine Eltern sterben.

Zumindest ist aber eines klar:

und bleiben damit im Freibetrag von 400.000 € / Kind. Somit schenkungssteuerbefreit.

Diese Aussage wackelt ganz gewaltig.

Den Rest der Frage habe ich nicht kapiert. Plötzlich wimmelt es vor lauter Brüdern und Wohnungen. Vielleicht kann das ja mal jemand sortieren?