Dein Arbeitsort laut Arbeitsvertrag ist -angenommen- die Tätigkeitsstätte 200km entfernt. Dann kannst du im Rahmen der doppelten Haushaltsführung -falls diese Voraussetzungen vorliegen- Werbungskosten geltend machen.
Reisekosten können Sie als Werbungskosten absetzen, wenn sie beruflich veranlasst sind. Hat eine Reise auch private Gründe, werden sie oft nicht anerkannt. Machen Sie sich in solchen Fällen die günstige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zunutze!
Wenn Reisekosten sowohl beruflich als auch privat veranlasst sind (sog. gemischte Aufwendungen) oder,„Mischkosten können aufgeteilt werden( Aufteilungsverbot gekippt!“). Diese Kosten können jetzt grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung aufgeteilt werden. Möglich macht es die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Maßstab für diese Aufteilung sind vor allem die beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise. Eine Aufteilung ist aber nur möglich, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind und die beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge überhaupt objektiv voneinander abgegrenzt werden können. „Las-Vegas-Urteil“ ermöglicht Kostenaufteilung In einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesfinanzhof erstmals die Aufteilung von Reisekosten in einen beruflichen und einen privaten Teil akzeptiert. Damit distanzierten sich die Richter vom bis dahin geltenden strikten Abzugsverbot für gemischt veranlasste Kosten und ließen einen teilweisen Werbungskostenabzug zu (BFH, Beschluss vom 21.9.2009, Az. 1 GrS 1/06). Den Richterspruch erstritt ein Programmierer. Er konnte seine Flugkosten für einen IT-Messebesuch in Las Vegas trotz einiger privat verbrachter Urlaubstage teilweise als Werbungskosten abziehen. § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG; BMF-Schreiben v. 6.7.2010 - IV C 3 - S 2227/07/10003, BStBl 2010 I S. 614
Warum unterstützt du deine Eltern nicht mit einem zinslosen Darlehen. Du musst in diesem Fall keine Schenkung melden und sicherst dir gleichzeitig die Rückzahlung .Dies ist von Vorteil bei mehreren Erbberechtigten ( z.B.Geschwister).
Du hast Recht. Die Differenz ist steuer-und sozialversicherungspflichtig.ABER es gibt auch die Möglichkeit der Pauschalversteuerung nach §40Abs.2Satz1Nr.5EStG mit 25% dies hat den Vorteil,dass der Betrag sozialversicherungsfrei bleibt. Im Gegensatz zur Übereignung bleibt die Nutzung eines betrieblichen PC´s durch einen Arbeitnehmer nach §3Nr.45EStG steuerfrei.
AKTUELLE MELDUNG DES BMF Lohnsteuerbescheinigung 2010: Kein Nachteil für freiwillig gesetzlich Versicherte Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gibt Entwarnung für alle diejenigen Arbeitnehmer, die freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind. Obwohl die Lohnsteuerbescheinigungen, die sie für das zurückliegende Jahr bekommen haben, u.U. falsch ausgefüllt sein können, wird ihnen - so das Ministerium - kein Nachteil entstehen.
Konkret geht es um die Zeilen unter den Nr. 25 und 26 der Bescheinigung. Dort wird der Beitrag des Versicherten, den er an die Krankenkasse zahlt, notiert. Wichtig ist, dass hier der gesamte Betrag stehen sollte - also eine Summe inklusive der vom Arbeitgeber gezahlten Zuschüsse. Da zahlreiche Arbeitgeber in diesem Punkt irrtümlicherweise einen Betrag angegeben haben, der ihren eigenen Zuschuss zum Beitrag des Arbeitnehmers nicht enthielt, standen zahlreiche freiwillig Versicherte vor der Frage, ob die falsche Zahl für sie selbst einen Nachteil bei der Einkommensteuer bedeuten würde.
Das BMF stellt nun klar, dass die Fälle fehlerhafter Lohnsteuerbescheinigungen maschinell erkannt werden. Das heißt, das Finanzamt berücksichtigt die Beiträge des Arbeitnehmers in korrekter Höhe als Vorsorgeaufwendung - ganz gleich, was in den Zeilen 25 und 26 vermerkt ist. Im Zweifel wird das Finanzamt beim Arbeitnehmer nachfragen.
Grundsätzlich wird jedoch empfohlen, im Steuerbescheid zu überprüfen, ob im Steuerbescheid die tatsächlich geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zutreffend berücksichtigt wurden. Dies gilt insbesondere für die Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung schon abgegeben haben. Hat ein Arbeitnehmer einen fehlerhaften Eintrag entdeckt, so muss er seinen Arbeitgeber weder um einen korrigierten Ausdruck bitten noch muss der Arbeitgeber die Daten seines Mitarbeiters erneut ans Finanzamt übermitteln.
Du kannst die Werte der Lohnsteuerbescheiningung im ersten Schritt mit den kumulierten Werten deiner Dezemberlohnabrechung abgleichen. Zur detaillierten Prüfung kannst du die einzelnen Lohnabrechnungen wie folgt prüfen. Im Bereich der NETTO-BE-und-ABZÜGE ,im unteren Teil deiner Lohnabrechnung findest du als BEZUG den montlichen Arbeitgeberzuschuss zur Kranken und Pflegeversicherung und im selben Bereich als ABZUG den Betrag zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung der an die Krankenkasse abgeführt wurde. Diese an die Krankenkasse abgeführten Beträge sind moantlich zu addieren und mit der Lohnsteuerbescheinigung abzugleichen.
Falls das Bafög als Zuschuss zu dem Meisterkursgebühren bezahlt wurde musst du diesen Zuschuss bei den Werbungskosten kürzen.Falls du nur ein Darlehen bekommen hast, kannst du die gesamten Kosten ansetzen. Der Zeitpunkt des Werbungskostenansatzes ist der Zahlungszeitpunkt d.h. du kannst die gesamten Lehrgangskosten ( evt. abzügl.Zuschuss) im Abflusszeitpunkt 2009 angeben.
Zunächst sollte geprüft werden ob die PC´s noch einen Marktwert haben ( z.B. Angebot von PC-Händler oder vergleichbare PC´s bei ebay ) Falls die PC´s einen Marktwert von Bsp.100€ pro PC haben und der Mitarbeiter bekommt diesen für 56€, entsteht durch die Anwendung der Freigrenze kein geldwerter VT ,sofern die Freigrenze nicht bereits anderweitig ausgeschöpft ist.Bekommt der AN den PC für 50€ entsteht beim AN ein geldwerter VT der steuer -+soz.vers.pflichtig ist, aber mit 25% auch pauschal versteuert werden kann. Beim Unternehmer entsteht ein Buchgewinn in Höhe von 99€. Zugleich hat er einen Betriebsausgabenabzug über den Lohn in Höhe des geldwerten Vorteils. (Umsatzsteuer müsste ggf auch berücksichtigt werden.)
Aufwendungen für eine Haushaltshilfe können ab 2009 nicht mehr im Rahmen der außergwöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden.Solche Aufwendungen sind nur noch über die Steuer anrechenbar entweder als Haushaltsnahe Beschäftigung oder Dienstleistungen. Auch für Heim-und Pflegeunterbringung gibt es ab 2009 keine Möglichkeit mehr, einen Höchstbetrag von 924 bzw. 624€ -wie im Vorjahr- geltend zu machen. Du bekommst aber nach wie vor den Behindertenpauschbetrag von 570€.
Beachte, wenn der Nießbrauch innerhalb von 7Jahren wegfällt, so ist der Nießbrauch nach der tatsächlichen Dauer neu zu berechnen und hat eine Nachzahlung zur Folge.
Berechnung:Grundstückschenkung gemeiner Wert des Grundstücks abzüglich 10% bei Vermietung. abzüglich (Jahreswert Nießbrauch :1/18,6 gemeinen Wert des Grundstücks §13II BeWG mal Vervielfältiger aus der Sterbetafel vgl. Bundessteuerblatt I2009 Seite 270 ) dies ergibt den Kapitalwert des Nießbrauchs. Dieser 90% des Kapitalwerts des Nießbrauchs werden vom Wert der Schenkung abgezogen.Danach wird noch der persönliche Freibetrag abgezogen und ergibt dann den steuerpflichtigen Erwerb.
die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt für 3 Jahre. dh.deine letzte von 2003 ist mit 2006 ausgelaufen. Du kannst für 2007-2010 wieder eine beantragen, in dem du das Formular NV 1A ausfüllst und beim Finanzamt einreichst. Die Nichtveranlagungsbescheinigung , die du vom Fa erhälst, kannst du dann auch bei deiner Bank einreichen, dass von deinen Zinsen, die über dem Betrag von 801€ kein Abgeltungssteuer einnbehalten wird.
Vereine werden beim Einkauf gleich behandelt wie andere Steuerpflichtige. Anders sieht es bei der Besteuerung von Einnahmem des Vereins aus. Im Zweckbetrieb fällt- falls keine Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift greift- 7%Umsatzsteuer an und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben der Regelsatz zZt 19%. Falls die einzelnen Bereiche des Vereins vorsteuerabzugsberechtigt sind, kann die Vorsteuer aus Einkäufen aufgerechnet werden.