Nießbrauch bei Auszug in Pflegeheim?
Für das mir von meinen Eltern 1997 übertragene Grundstück mit daraufstehendem Wohnhaus bestelle ich meinen Eltern den lebtäglichen Nießbrauch in Gesamtberechtigung gemäß Paragraf 428 BGB.
Die Übergeber tragen die gesamten Kosten für das Gebäude.
Zur Löschung genügt der Todesnachweis.
Meine Mutter ist vor 5 Jahren verstorben und mein Vater wohnt seit 15. September 2021 in einem Heim für Demenzkranke.
Mit schuldrechtlicher Wirkung wurde bei der Übergabe 1997 vereinbart, dass jeder Elternteil bei einem Auszug aus der Wohnung verpflichtet ist mit mir eine Vereinbarung zu treffen, wonach sich die Ausübung des Nießbrauchsrechts nur noch auf den übrigen Teil des Grundbesitzes beschränkt und die Übergeberseite nur noch die Hälfte der Lasten des Grunbesitzes trägt.
Frage:
Diese Vereinbarung wurde noch nicht gemacht. Wer kommt nun für die Kosten des Hauses (Grundsteuer, Wartungsarbeiten, Wasser, Strom, Gebäudeversicherung, etc.) auf?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass weiterhin mein Vater dafür aufkommen muss, da er ja den Niesbrauch auf Lebenszeit hat? Mit freundlichen Grüßen Gerd Haßler
3 Antworten
Die von Dir aufgezählten Kosten tragen üblicherweise die Bewohner der Wohnung/Haus, ob sie nun Mieter oder Eigentümer sind - egal.
Wenn es keine Bewohner gibt teilen sich die aktuellen Eigentümer die Kosten. Wer auch sonst ?!
es ändert sich nix...bis dein Vater da stirbt...
eine Frage:
wer bezahlt jetzt die Kosten des Pflegeheims?
der Vater noch von seinem Konto?
und wer zahlt die ganzen Gebühren?
meine Mutter hatte damals gottseidank mir eine Notvollmacht gestellt, wonach ich alle rechtlichen und finanziellen Dinge im Notfall da regeln konnte... widererwarten ist der Fall ja 3 Jahre später auch eingetreten...
ich konnte daraufhin alles finanzielle in ihrem Auftrage.. naja ... sie hatte auch Demenz und war körperlich gelähmt durch Schlaganfall..ansonsten hatte sie die Dinge nicht mehr selber abwickeln...geschweige denn geistig koordinieren können...
gottseidank habe ich die Vollmacht dazu gehabt, die Kosten des Pflegeheims und die Kosten an dem Elternhaus abzuwickeln...bis zu ihrem Tode...
wenn du nicht so eine Vollmacht hast... wird wohl oder übel Schulden aufgehäuft... sowohl vom Pflegeheim als auch von den Dienstleistern ala Stromfirma...Stadt...Müllgebühren ... Telefon... etcetc und könnte auf eine Grundschuld des Grundbuchs eingetragen werden... es wäre auch denkbar, das deine Schenkung...innerhalb der 10 Jahresfrist da revidiert wird... und der Wert des Hauses zur Begleichung aller Kosten verwendet wird...
ich hoffe für dich, das du so eine Vollmacht da hast...
gottseidank hatte meine Mutter 5 Renten... die Kosten haben sich gerade so getragen und dank Vollmacht... war ich in der Lage... dieses abzuwickeln bzw zu bezahlen...waren zum Schluss monatlich ca 4000 Euronen Pflegeheim... bei Pflegestufe 5 hatte die Krankenkasse da 1700 Euronen zugegeben... die 700 Euro Flüssignahrung musste ich da privat bezahlen...
einstweilen alles gute dir...hoffe geholfen zu haben...
Die Kosten des Pflegeheims und die ganzen Gebühren bezahlt noch mein Vater von dem Konto. Meine Schwester meint jedoch, dass das Haus nun mir gehört und ich alles für das Haus bezahlen müsste. Sie hat die Vollmacht auf das Konto meines Vaters.
Wer ist denn jetzt Nutznießer dieser Immobilie - steht sie leer?
Soweit sie vermietet ist, werden die Kosten aus der Miete getragen.
Da irrt Deine Schwester - die Kosten gehen i.d.R. zu Lasten des Nutznießers. Die Grundlagen sollten sich im Übertragungsvertrag des Hauses finden lassen.
Danke wilees:
Im Übergabevertrag von 1997 steht:
"Herr Gerd Hassler bestellt für seine Eltern den lebtäglichen Nießbrauch in Gesamtberechtigung gemäß Paragraph 428 BGB an dem an ihn übergebenen Grundbesitz.
Die Übergeber tragen die gesamten Kosten für das Gebäude. Zur Löschung soll der Todesnachweis genügen.
Mit schuldrechtlicher Wirkung wird vereinbart, dass jeder Elternteil bei einem Auszug aus der Wohnung im Haus im Winkel verpflichtet ist, mit Herrn Gerd Hassler eine Vereinbarung zu treffen, wonach sich die Ausübung des Nießbrauchsrechts nur noch auf den übrigen Teil des Grundbesitzes beschränkt und die Übergeberseite nur noch die Hälfte der Lasten des Grundbesitzes trägt.
Die Übergeber tragen die gesamten Kosten für das Gebäude.
Also sind diese aus dem Vermögen des Vaters zu leisten - oder Ihr solltet das Haus vermieten , damit zumindest diese Kosten gedeckt sind.
Also wird Dir vermutlich nur juristischer Rat weiterhelfen.
Die Immobilie steht leer und meine Schwester meint, das das Haus nun mir gehören und ich die Kosten zahlen müsse.