Hausbau auf Grundstück der Eltern. Fällt aufgrund der Wertsteigerung Schenkungssteuer an?

3 Antworten

Bei der Frage nach der Schenkungssteuer kannst Du getrost auf die Antwort von wfwbinder bauen.

Ich wollte als Warnung nur mitteilen, dass ich das vor tausend Jahren mal noch dümmer erlebt habe.

Da wurde der vielleicht zukünftige Schwiegersohn aufgefordert, ein Haus zu bauen (eben auch auf fremdem Grund und Boden).

"Wir helfen Euch schon und dann wird geheiratet".

Als das Haus fast fertig war, waren sämtliche Mittel und auch die "Braut" weg.

Aber es blieben ihm ja noch eine Menge Schulden.


Frangende2018 
Beitragsersteller
 11.06.2018, 23:26

Selbst wenn man am Anfang nicht von so etwas ausgeht, kann doch immer was in diese Richtung passieren. Ich hätte auch niemals auf einem Grundstück gebaut, das mir nicht gehört. Aber er hat sich da glaub ich vorher auch nicht so viele Gedanken gemacht, was alles sein könnte...

"Es ist vereinbart, dass ihm das Grundstück zu einer späteren Zeit überschrieben werden soll."

Wie sieht denn diese Vereinbarung aus?

Was ist, wenn die Eltern das Objekt mit weiteren Hypoteken belastet, oder veräussert oder zwangsveräussert wird?

Ist dein Freund wenigstens grundbuchlich gesichert oder hofft er, dass nichts von alledem eintritt und er keinen Vermögensverlust erleidet?


Frangende2018 
Beitragsersteller
 11.06.2018, 22:52

Leider ist diese Vereinbarung nur mündlich. Ich habe ihm auch schon aufgezählt, was alles passieren könnte, da das Haus auf diese Weise nicht sein Eigentum ist. Er geht einfach davon aus, dass nichts in der Art passieren wird... Er hat keinerlei Sicherheiten, zwecks Grundbuch, Erbbaurecht oder sonstiges... Vielleicht hilft es aber, wenn er seinen Eltern mal alle möglichen Nachteile aufzählen kann, die entstehen könnten

Tatsächlich ist es so, dass die Eltern Eigentümer des Hauses werden. Warum das so vereinbart wurde erst zu bauen und dann mal irgendwann das Grundstück zu schenken, wissen vermutlich nur die Eltern.

Damit wird Das Grundstück mit Haus geschenkt.

Aber m. E. kann man das heilen, weil DEin Freund ja wohl die Rechnungen und alles was sonst noch mit dem Bau in zusammenhang steht, aufheben wird.

Er kann dann natürlich diese Forderung gegen die Schenkung aufrechnen.

Auf der anderen Seite stellt sich die Frage wieviel er denn überhaupt von den Eltern erben wird? Immerhin hat er pro Elternteil 400.000,- Euro Freibetrag. Also bis zu 800.000,- kann man das entspannt sehen.

Wichtig ist es noch ggf. für die Gebühren bei Notar und Grundbuchamt.


Frangende2018 
Beitragsersteller
 11.06.2018, 20:39

Vielen Dank für die Antwort! Bis auf die höheren Notargebühren sollte also bei der späteren Schenkung von Grundstück mit Haus von den Eltern an meinen Freund kein Problem entstehen, da der Freibetrag nicht überstiegen wird.

Wenn Sie schreiben, dass die Forderung gegen die spätere Schenkung aufgerechnet werden kann, meinen Sie dann, dass für die "Schenkung" des Hauses von meinem Freund an seine Eltern keine Schenkungssteuer anfällt bzw. diese Wertsteigerung des Grundstücks vom Finanzamt nicht als Schenkung von meinem Freund an seine Eltern angesehen wird, sondern etwa als Gegenleistung für die spätere Schenkung des Grundstücks? Wenn ich das richtig verstanden habe, wäre hier ja ansonsten nur ein Freibetrag in Höhe von jeweils 20.000 Euro (insgesamt 40.000 Euro für beide Elternteile) anzusetzen. Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich, was ich meine...

wfwbinder  11.06.2018, 21:38
@Frangende2018

Seine Zahlungen für den Bau des Hauses sind doch bestimmt als Darlehen gemeint. Oder will man das wirklich ohne jede schriftliche Vereinbarung einfach so durchziehen?

Warum investieren Menschen viele zehntausende von Euro und scheuen 200,- bis 500,- Euro für einen Besuch beim Steuerberater, der die ganze Sache "mundgerecht" vorbereitet?

Frangende2018 
Beitragsersteller
 11.06.2018, 23:45
@wfwbinder

Da muss ich Ihnen recht geben! Ich verstehe es auch nicht, warum sie sich nicht vorher professionell beraten haben lassen. Es war ja eigentlich auch von Anfang an klar, dass ihm das Grundstück mal überschrieben werden soll. Seine Zahlungen für das Haus sind auch nicht als Darlehen gedacht. Seine Eltern wollten ihm das Grundstück schenken und er wollte das Haus darauf bauen und finanzieren. Ich glaube, ihm war diese ganze Situation auch nicht so ganz bewusst. Für ihn war einfach klar, dass er das Grundstück mal bekommen würde und ich glaube, er ist auch nicht davon ausgegangen, dass er seine Eltern auf diese Weise automatisch die Eigentümer werden...