Bei Einzug: Garten verwahrlost
Ich bin vor kurzem in ein nettes Haus eingezogen, es passt eigentlich alles bis auf den Garten. Bevor ich mich entschieden habe, hierher zu ziehen, habe ich mit dem Vermieter gesprochen und ich habe ihm gesagt, dass der Garten auf jeden Fall gerichtet gehört. Dem hat er zugestimmt und dies sogar vor einem Zeugen bestätigt. Die Sträucher sind seit 3 Jahren nicht mehr geschnitten worden, die Beete nicht gepflegt etc. Dann sind da Steine um die Beete rum, die Moos angesetzt haben etc. - kurzum alles ein bisschen verwildert und verwahrlost. Jetzt sagt der Vermieter, es sei so nicht vereinbart worden... Was soll ich jetzt tun? Ich pack gerne selber an, aber das Grundlegende sollte schon er in die Hand nehmen. Sehe ich das falsch? Einen "Rundumschlag" im Garten, so dass er wieder ordentlich ist und dann übernehme ich sehr gerne die Pflege. Wenn ich das so haben, brauche ich aber einen Fachmann...muss die Kosten der Vermieter tragen? DANKE vielmals im Voraus!
6 Antworten
Wenn der Vermieter ein Mann und du eine Frau bist, handelt es sich vermutlich um ein Missverständnis ;)
Du hast ihm gesagt, dass er gerichtet gehört und er hat dir zugestimmt. Er hat aber nicht gesagt, dass ihn bis zum Einzug ein Gärtner auf Vordermann gebracht haben wird. Gedacht hat er, dass du ihn dir wie du willst richten kannst.
Du schreibst weiter unter, dass die Vermieter Freunde von dir sind. Mit denen sollte man sich freundschaftlich verständigen können. Wenn nicht, richte dir halt den Teil des Gartens her, den du brauchst und lass den Rest weiter verwildern. Rechtlich ist so eine mündliche Aussage von Freunden in einem Mietvertrag schwerlich durchzusetzen und vielleicht solltest du das auch gar nicht andenken.
Du hast ihm gesagt, dass er gerichtet gehört und er hat dir zugestimmt.
Herrlich, so dämlich kann es gehen:-)))
Bevor Du lange jammerst, nimm eine Gartenschere und schneide die Sträucher nach Deinen Vorstellungen zurück. Moos in einem Garten deutet auf eine schattige feuchte Lage hin - das wirst Du also auch nach entfernen wieder bekommen. Was Du als verwildert und verwahrlost bezeichnest nennen andere als naturnah. Es ist alles eine Frage der Sichtweise.
Bevor Du lange jammerst, nimm eine Gartenschere und schneide die Sträucher nach Deinen Vorstellungen zurück.
Das sollte sie besser lassen: Diese Besitzstörung berechtigt zu qaualifizierter Abmahung und begründet einen Schadensersatzanspruch, wenn die Sträucher in der Wachstumsperiode beschädigt werden :-O
Es ist alles eine Frage der Sichtweise.
Eben, aber die des Eigentümers :-)
Unter anderem hast Du bei Auszug kommentiert: "Und im Vertrag ist auch nichts drin (zu den Gartenkosten?)."
Vielleicht schaust Du mal in die Betriebskostendefinition des MV, denn die Gartenpflege gehört zu den abwälzbaren Betriebskosten. Wenn Du da den Vermieter machen läßt, bekommst Du es wieder in die Nebenkostenabrechnung rein. Es reicht im MV übrigens auch ein blosser Verweis auf die Betriebskostenverordnung und schon gehen die Gartenpflegekosten auf Dein Konto!
Der Zeuge ist also nicht vertrauenswürdig für die Vermieterzusage? Dann hast Du ein Problem, lädst ihn aber nicht mehr zum Würstchenessen ein. Oder er verklickert Dir Dein Missverständnis der Abmachung.
Fachmänner für Gartenpflege gibt es wie Sand am Meer. Es muss ja nicht gleich ein Gartenbaubetrieb sein oder ein Landschaftsgärtner, wenn es um Gehölzschnitt geht. Der ist momentan ohnehin nicht mehr zulässig. Du hast also Zeit genug, damit bis zum Herbst/Winter zu warten und Dir einen preiswerten Fachmann zu suchen. Vielleicht bei myhammer.de oder den Nachbarn, die Du in den nächsten Monaten ansprechen und kennenlernen kannst. Du siehst ja auch, wer dort die Gartenpflege macht. Manche(r) übernimmt dafür gerne einen Minijob bei Dir.
Aber der Vermieter könnte jetzt richtig angeschmiert sein, wenn Du ihm Deine Kündigungsabsicht vorträgst, weil er sich an seine Zusage nicht gehalten hat. Und dies könntest Du auch dann den kommenden Mietinteressenten mitteilen.
Und der Vermieter hat nicht nur zugestimmt, dass "der Garten gerichtet gehört", sondern definitv GESAGT, dass er sich drum kümmert.
Das mag ja sein. Dennoch ist der schriftliche Mietvertrag als Ergebnis eurer Verhandlungen maßgeblich und der sichert dir gerade ausdrücklich weder Nutzungsrechte am Garten noch einen bestimmten Zustand bei Einzug oder während deines Mietverhältnis zu :-O
Danach darf es sein, dass er sich erst am Sanktnimmerleinstag darum kümmert - ist das jetzt verstanden?
habe ihm gesagt, dass der Garten auf jeden Fall gerichtet gehört. Dem hat er zugestimmt und dies sogar vor einem Zeugen bestätigt.
Selbst wenn du diese Eingeständnis als Zusicherung bewertest, kann sich der VM zurecht auf den Mietvertrg berufen, wonach keine mündlichen Nebenabreden getroffen oder ohne schriftliche Vereinbarung eben unwirksam wären :-O
Und ein Nutzungsrecht, dass dir eine vertragsgemäße Gebrauchsüberlassung gewährt, scheint dir nicht vermietet.
Jetzt sagt der Vermieter, es sei so nicht vereinbart worden..
Eben: Was du als "verwildert und verwahrlost" beschreibst, nennen andere "Wildgarten".
Und deine Nachbarn sind bestimmt froh, dass die umlagefähige Betriebskostenart "Gartenpflege" nicht in ihrer Abrechnung erscheint und damit die Betriebskosten gering gehalten werden:-)
Solange hier nicht die Belange der Nachbarn durch Wildwuchs und Überhang gestört werden, muss der Eigemtümer hier rein garnichts unternehmen :-O
Wenn ich das so haben, brauche ich aber einen Fachmann...muss die Kosten der Vermieter tragen?
Nein. Ein entsprechender Forderungsanspruch bestht nicht. Selbst wenn du bereit wärst, den Garten stückweise in Eigenregie und auf eigenen Kosten in den Zustand zu versetzen, wie er deiner Meinung nach "gerichtet gehört" und dann weiterhin pflegerisch zu erhalten, muss der Vermieter dies ausdrücklich genehmigen.
Und mehr als einen schöneren Blick aus dem Fenster hast du auch nicht: Eine Nutzung wäre dir nicht gestattet :-O
G imager761
Aber der Garten ist mitvermietet. Es ist eine Haushälfte mit Garten...????
wer für Pflege der Aussenanlagen zuständig ist, sollte geklärt sein, am besten vertraglich.
ein nettes Haus
das heisst: auch der Garten kann zum Aufgabenbereich des Mieters gehören.
Bei Einzug sollte der Garten jedoch in einem guten Zustand sein bzw. in dem, der vereinbart wurde. Und das genau ist der Punkt. Hier werdet ihr euch streiten.
Was steht denn im Vertrag zum Garten? Und im Übergabeprotokoll?
Das ist genau das Problem...es gibt keines. Die Vermieter sind Freunde von mir und dieser Punkt wurde nicht schriftlich vereinbart. Wie gesagt, mündlich hat mit der Vermieter ja zugesagt, dass der Garten gerichtet wird...Und im Vertrag ist auch nichts drin
Also hat er nichts dergleichen zugesagt, allen falls mangelde Gartenpflge eingeräumt.
Insofern hast du aber keinerlei Forderungsanspruch, kannst keine Mangelbehebung oder gar Ersatzvornahme fordern und riskierst bei eigenmächtigem Handeln eine qualifizierte Abmahnung wg. Besitzstörung und Schadenersatzanspruch beschädigter Sträucher, die bei Strauchschnitt in der Wachstumsperiode auftreten.
Du kannst ihm allenfalls anbieten, eine Gartennutzungsvertrag gegen unentgeltliche Pflege zu unterschreiben.
Es gibt keine Betriebskostenverordnung zum Mietvertrag. "Wir können doch über alles reden..." (unter Freunden). Und der Vermieter hat nicht nur zugestimmt, dass "der Garten gerichtet gehört", sondern definitv GESAGT, dass er sich drum kümmert. Der Freund, der das gehört hat, IST vertrauenswürdig. Danke für alle Antworten...werde die Anstösse entsprechend nutzen.