Ernten durch Dritte?
Hallo! Wir haben von den Großeltern eine ETW mit Garten und Obstbäumen bzw Sträuchern in einer WEG mit 2 Parteien geerbt. Jahrelang sind wir immer hierher gekommen um den Garten und die Wohnung wieder herzurichten, haben hier alles gemacht und zahlen jeden Monat das Hausgeld. Wir sind immer gekommen um uns um alles zu kümmern, aber hatten nichts von dem Obst, jetzt sind wir hier eingezogen, und müssen feststellen, dass sämtliche Freunde und Bekannte der alten Nachbarin im Haus hier im Baum und in den Sträuchern hängen um das Obst zu ernten. Die Frage ist, dürfen die das uneingeschränkt und nur mit Erlaubnis der alten Nachbarin und ohne unsere Erlaubnis und wie ist es, wenn diese verstirbt und die Enkel hier Nacheigentümer werden, dürfen dann die Freunde und Bekannten der verstorbenen Oma immer noch hier ernten?
3 Antworten
Wer ernten darf, bestimmt der Eigentümer, oder der an den der Garten vermietet wurde.
Bei einer WEG hängt es davon ab, wer Eigentümer des Gartens ist und wer das Nutzungsrecht hat. Wenn das gemeinschaftliches Eigentum ist, dann bestimmt die Eigentümergemeinschaft, wer ernten darf. Du musst also klären, wer - nach der Teilungserklärung und nach den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft - den Garten nutzen darf und das Obst ernten kann. Ggf. kann man einen neuen Beschluss fassen.
Wenn zu Eurer Wohnung ein Gartenanteil zur alleinigen Nutzung gehört, dann dürft Ihr alleine bestimmen, wer da erntet.
Ist leider alles Gemeinschaftsgrundstück, wir haben keine Eigentümerversammlung, da wir nur zu dritt sind...also der Garten und die Bäume sind auf dem Gemeinschaftsgrundstück..das heißt, wenn es keine Eigentümerversammlung gibt, muss mich die alte Nachbarin bzw dann später die Enkel, erstmal fragen ob ich das erlaube?
du vestehst NICHT, ICH bin genauso Eigentümerin wie die Nachbarin, warum muss ich dann ständig fremde Leute auf meinem Grundstück dulden, die mein Obst genüsslich abernten??? Was heißt hier allein bestimmen, es geht darum gefragt zu werden, ich wohne hier, ich zahle, ich kümmere mich, und Fremde gehen hin und ernten rechtmäßig???
Ind genau das regelt man in einer TEILUNGSERKLÄRUNG!
Ist das dort nicht geregelt, setzen sich ALLE Eigentümer zusammen und regeln das.
Nennt sich Eigentümerversammlung!
"Die Wohnungseigentümerversammlung ist beim Wohnungseigentum ein Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft, das im Rahmen der Selbstverwaltung für Beschlüsse und Willensbildung der Wohnungseigentümer zuständig ist."
"Im Rahmen der Eigentümerversammlung werden Entscheidungen getroffen, die allesamt in Verbindung mit dem Eigentum stehen. Es werden Fragen zur Instandhaltung geklärt, die Hausordnung diskutiert oder Entscheidungen über bauliche Maßnahmen und Veränderungen getroffen."
Hier rumheulen ändert NICHTS!
Regelt/besprecht das in der nachsten Eigentümerversammlung.
Und die Frage ist ja, wem gehören die Pflanzen und wo stehen die? Gemeinschaftseigentum?
Nein, wieso müssen die DICH fragen, wenn das der Gemeinschaft gehört!?
Weder die Nachbarin, noch Du hast das alleine zu bestimmen, wer das ernten darf!