Antwort
wer für Pflege der Aussenanlagen zuständig ist, sollte geklärt sein, am besten vertraglich.
ein nettes Haus
das heisst: auch der Garten kann zum Aufgabenbereich des Mieters gehören.
Bei Einzug sollte der Garten jedoch in einem guten Zustand sein bzw. in dem, der vereinbart wurde. Und das genau ist der Punkt. Hier werdet ihr euch streiten.
Was steht denn im Vertrag zum Garten? Und im Übergabeprotokoll?