Wann darf der Vermieter eine Firma für die Gartenarbeit beauftragen?
Darf der Vermieter einfach so eine Firma für die Gartenarbeit beauftragen, wenn der Mieter für die Gartenpflege zuständig ist, dem Vermieter aber die Art den Garten zu pflegen nicht passt?
2 Antworten
Was heisst den lt. Mietvertrag "für die Gartenpflege zuständig"?
Haben die Parteien lediglich die Pflege des Gartens vereinbart, ohne die geschuldeten Pflegemaßnahmen im Einzelnen zu beschreiben, sind hierunter gem. §§ 133, 157, 242 BGB nur einfache Pflegearbeiten zu verstehen, die weder besondere Fachkenntnisse des Mieters noch einen besonderen Zeit- oder Kostenaufwand erfordern. Hierzu zählen etwa Rasen mähen, Unkraut jäten und das Entfernen von Laub. Und das bei Bedarf, nicht nach Aufforderung oder Lust und Laune des verpflichteten und auch während dessn Urlaub oder Krankheit sicherzustellen.
Wurde die Gartenpflege hingegen unter Bezugnahme auf § 2 Nr. 10 BetrKV übertragen, so sind erforderlichenfalls auch Bäume und Sträucher zu beschneiden, Rasenflächen zu vertikutieren, neu anzulegen, Rabatte aufzulockern und kranke oder morsche Bäume und Sträucher zu fällen.
G imager761
Eien Firma darf nur auf Kosten des Mieters beordert werden, wenn der Garten durch den Mieter vernachlässigt wird. Die Definition davon ist natürlich etwas schwierig. Eine Wildwiese statt englischer Rasen gehört aber z.B nicht dazu, starkes Wuchern zum ärgern der Nachbarn aber z.B. schon. Vielleicht ein hilfreiches Gerichtsurteil hierzu (LG Köln, Az 1 S 119/09).