Bausparvertrag bei Trennung?
Folgende Konstellation. Mein Mann und ich haben während der Ehe 2 Bausparverträge abgeschlossen. Einen auf seinen Namen und einen auf meinen Namen. Die sollten für unser Hausdarlehen später genutzt werden.
Unsere Vermögenswirksamen Leistungen sind jeweils auf die Konten gezahlt worden und mein Mann hat auf Wunsch des Kreditinstitutes jedes Jahr Einmalzahlungen jedes Jahr von seinem Girokonto getätigt.
Beide Bausparverträge haben ca. die gleiche Höhe und ich dachte daher ist es einfach, jeder behält seins und gut ist.
Mein Noch-Ehemann möchte aber seine komplett behalten ( was ja okay ist) und den Anteil von meinem Vertrag ,was er damals während der Ehe eingezahlt hat. Das sind 2/3 des Gesamtbetrages?
Hat er tatsächlich Anspruch darauf. Ist es in einer Ehe ,wenn keine Gütertrennung ist, nicht egal, von welchem Konto was gezahlt wurde. Es ist doch auf meinen Namen?
1 Antwort
Hallo Cemi,
ich vermute, dass sich deine Frage auf den Zugewinnausgleich bezieht. Das ist nämlich der anzuwendende Güterstand, wenn die Ehegatten keine Gütertrennung vereinbart haben.
Offenbar hat dein Mann 100% der Zahlungen für seinen Bausparvertrag geleistet und 67% der Zahlungen für deinen Bausparvertrag. Wenn dein Bausparvertrag auf deinen Namen läuft, bedeutet das, dass du davon profitiert hast. Beziffert man den Anspruch aus dem Bausparvertrag als Vermögenswert, dann hast du einen Zuwachs erhalten, ohne dafür zu zahlen.
Das kann allerdings dahin stehen, wenn hinsichtlich der Summen der Bausparverträge keine Differenz besteht. Denn der Zugewinnausgleich ist nur dann anwendbar, wenn ein Ehegatte höhere Vermögenszuwächse als der andere hatte. Hier ist es so, dass ihr offenbar den gleichen Zuwachs hattet.
Deshalb hat dein Mann keinen Anspruch aus dem Zugewinnausgleich darauf!
Ja da kannst du gespannt sein. Denn Voraussetzung ist, dass ein Ehegatte mehr hinzugewinnt als der andere, unabhängig davon wer "gezahlt" hat. Klar ist auch, dass die Anwältin mit dem Verfahren auch Geld verdienen will und ihm deshalb wahrscheinlich gut zuredet. Im Zweifel solltest du dich jedoch von einem Anwalt und nicht von Finanzfrage-Usern beraten lassen.
Ja, genau. Es geht hier tatsächlich um den Zugewinnausgleich. Lt. seiner Anwältin hat er definitiv Anspruch darauf und sie gehen jetzt den rechtlichen Weg mit der Hoffnung auf einen Vergleich. Dann bin ich mal gespannt, was nun passiert.