Durch Versorgungsausgleich in Grundsicherung??
Ich lasse mich nach 33 Ehejahren von meinem Mann scheiden. Bin 52 Jahre alt. und aufgrund von Krankheit Beamtin im Vorruhestand. Er ist 65, also seit letztem Jahr auch Rentner, hat innerhalb unserer Ehe kaum gearbeitet und fast keine Rentenanwartschaften erworben, so bekommt er zur Zeit Grundsicherung. Wir haben noch eine 19-jährige, Tochter, die eine schulische Ausbildung macht und bei mir lebt. Ich selbst bin 13 Jahre jünger als mein (ex) Mann, wie gesagt, Bundesbeamtin und bekomme 1650 Euro Pension, von der meine Tochter und ich leben. Nun sagt mir mein Anwalt, dass mein Mann durch den Versorgungsausgleich die Hälfte meiner Rente erhält, das heisst, meine eigene Rente würde dann nicht mehr reichen für meine Tochter und mich, und ICH müsste dann Grundsicherung beantragen, während ER als Einzelperson dann soviel von mir bekäme, dass er aus der Grundsicherung herausfällt.
Ist es wirklich so, dass, nachdem ich mich 30 Jahre für ihn krummgemacht habe, und er mich finanziell ruiniert hat, er nun auch noch dafür mit meiner Altersversorgung belohnt wird und ich selbst für den Rest meines Lebens auf Grundsicherung angewiesen bin?? Ich kann es einfach nicht fassen...
3 Antworten
Als Ihr Anwalt würde ich es mal, im Fall der Fälle, mit § 27 VersAusglG (Härtefallregelung) versuchen.
§ 27 Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs Ein Versorgungsausgleich findet ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen.
Sofern sich die Ausführungen und Berechnungen deines Anwalts auf deine Rentenansprüche während der 33-jährigen Ehezeit bezieht und ihr in Zugewinngemeinschaft (Regelfall) verheiratet wart, völlig richtig :-(
Und es kommt sogar ärger: Private Rentenanwartschaften (Riester, Rürup) ebenso :-(
Die kann man durch streitige, nicht einvernehmliche Scheidung, die allerdings nur richtiges Geld vor dem FamG kostet und deinen Anwalt bereichert, allenfalls 2 Jahre hinauszögern :-(
G imager761
Hallo imager761, danke für deine Antwort---nein, ich werde meinem Anwalt nicht zu einer neuen Yacht verhelfen...:-), am Ende kann ich ja eh nichts ändern...
Hallo, mir geht es genauso. Der gleiche Fall. Was die anderen nicht wissen- erst seit 2009 gibt es den Versorgungsausgleich von Amtswegen. Das Gericht prüft. Ich habe 1981 geheiratet, in der DDR. Da gab es so etwas gar nicht. Heute bin ich seelisch sehr krank. Mein Ex mutierte zum Tier, sodass ich im Frauenhaus war. Bitte schreibe mir.:birgit28@gmx.net.