Durch Versorgungsausgleich in Grundsicherung??

3 Antworten

Als Ihr Anwalt würde ich es mal, im Fall der Fälle, mit § 27 VersAusglG (Härtefallregelung) versuchen.

§ 27 Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs Ein Versorgungsausgleich findet ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen.

Sofern sich die Ausführungen und Berechnungen deines Anwalts auf deine Rentenansprüche während der 33-jährigen Ehezeit bezieht und ihr in Zugewinngemeinschaft (Regelfall) verheiratet wart, völlig richtig :-(

Und es kommt sogar ärger: Private Rentenanwartschaften (Riester, Rürup) ebenso :-(

Die kann man durch streitige, nicht einvernehmliche Scheidung, die allerdings nur richtiges Geld vor dem FamG kostet und deinen Anwalt bereichert, allenfalls 2 Jahre hinauszögern :-(

G imager761


Bibiana 
Beitragsersteller
 04.02.2013, 13:01

Hallo imager761, danke für deine Antwort---nein, ich werde meinem Anwalt nicht zu einer neuen Yacht verhelfen...:-), am Ende kann ich ja eh nichts ändern...

Hallo, mir geht es genauso. Der gleiche Fall. Was die anderen nicht wissen- erst seit 2009 gibt es den Versorgungsausgleich von Amtswegen. Das Gericht prüft. Ich habe 1981 geheiratet, in der DDR. Da gab es so etwas gar nicht. Heute bin ich seelisch sehr krank. Mein Ex mutierte zum Tier, sodass ich im Frauenhaus war. Bitte schreibe mir.:birgit28@gmx.net.