atypisches Arbeitszimmer-neuer Heizungseinbau anteilig absetzbar?
In einem selbstgenutzen Eigenheim befinde sich ein atypisches Arbeitszimmer mit separatem Zugang (Praxis). Nun wurde im gesamten Haus (inkl. AZ) neue Heizkörper, Rohre, Erdgastherme, Boiler, Warmwasserrohre etc. eingebaut. Sind die Kosten entsprechend dem Raumanteil des AZ absetzbar?
3 Antworten
Ich weiß auch nicht, was ein atypisches Arbeitszimmer sein soll. Dass ein Zimmer einen Zugang hat, halte ich eigentlich für normal.
Unter der Annahme, dass es sich bei einem atypischen Arbeitszimmer um ein Arbeitszimmer handelt:
Die Aufwendungen für die neue Heizung usw. teilen grundsätzlich das Schicksal des Arbeitszimmers, was deren steuerliche Absetzbarkeit betrifft.
Zu prüfen ist hier lediglich, ob die Maßnahmen als (nachträgliche) Herstellungskosten oder als sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen anzusetzen sind.
Jetzt habe ich mal "atypisches Arbeitszimmer" gegoogled, weil mir der Begriff überhaupt nichts sagt.
Man findet dort nichts dazu. Was ist ist das denn?
Vielleicht könnte mir hier schon mal jemand für 13bScheibner einen "Daumen runter" zukommen lassen. Dann ist er damit nicht immer so einsam :-)
Nöö. Der geht einmal wöchentlich meine Antworten durch, um überall einen "Pfeil runter" zu platzieren. :-)) Da kann man ihm vielleicht einmal bei helfen.
Warte warte noch ein Weilchen, dann kommt Scheibner auch zu Dir....... ;-)))
Wenn das Arbeitszimmer anerkannt ist, kann man sicherlich die Kosten für die Sanierung der Heizungsanlage in Form einer Abschreibung über 3 Jahr absetzen. Handelt es sich um ein Arbeitszimmer für einen Gewerbebetrieb würde man die Rechnung buchen und den Anteil der eigenen genutzten Fläche als Privatentnahme. Man hätte in jedem Fall die anteilige Mwst als Vorsteuer gewonnen, wenn man Umsatzsteuerzahler ist.
"Vielleicht könnte mir hier schon mal jemand für 13bScheibner einen
"Daumen runter" zukommen lassen. Dann ist er damit nicht immer so einsam"
Falsches Fenster?