Nießbrauchsrecht bei vermieteter Wohnung an Kinder übertragen?
Hallo, bei einer Wohnung, die ich vermiete, würde ich gerne das Nießbrauchrecht an meinen Sohn, 6 Jahre alt, übertragen, damit er die Mieteinnahmen weitestgehend steuerfrei bekommt. Würde das gehen? D.h. ich setze Handwerkerkosten bei der Steuer ab (Erhaltungskosten, Wohnung ist mein Eigentum) und die Mieteinnahmen gehen an meinen Sohn?
2 Antworten
So wie das geplant ist kann das nicht funktionieren. Ohne Mieteinnahmen kannst Du keine Ausgaben absetzen.
Das mit dem Nießbrauch wäre aber umgekehrt vielleicht keine schlechte Idee. Genauer gesagt, Du schenkst dem Sohn das Eigentum und behälst Dir den Nießbrauch auf Lebenszeit vor. Für Dich ändert sich einkommensmäßig nichts. Dein Sohn aber bezahlt die Schenkungsteuer, die Du dann übernimmst, nach heutigem Hauswert.
Nebenbei müsstest Du dann die Mieteinnahmen Deines Sohnes auch separat verwalten für ihn. Es wäre dann eben nicht mehr Dein Geld.
Wie sich die lieben Kleinen so zum 18. Geburtstag entwickeln, weiss man ja vorher nicht.