Grunderwerbsteuer / Kauf / Wohnrecht / Bewertung?
Meine Frage lautet wie folgt:
Ich habe eine Immobilie mit zwei Wohneinheiten erworben. Auf einer Wohnung besteht ein im Grundbuch eingetragenes unentgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit, von dem derzeit kein Gebrauch gemacht wird. Des weiteren ist das Wohnrecht schon länger eingetragen, jedoch nicht auf den Verkäufer sondern einen nahen Verwandten. Zwischen dem Verkäufer und mir besteht kein Verwandschaftsverhältnis.
Dieses Wohnrecht wurde beim vereinbarten Kaufpreis bereits mit berücksichtigt.
Im folgenden habe ich nun ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, dass sie neben dem Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer auch den Wert des Wohnrechts benötigen.
Frage 1: Wie berechnet man diesen Wert korrekt (am besten genaue Formel)
Frage 2: Wird der errechnete Wert mindernd auf den grunderwerbssteuerpflichtigen Betrag angerechnet, so dass vom Kaufpreis X noch de Wert des Wohnrechts abgezogen wird und sich erst daraus der zuzahlende Betrag ergibt.
Vielen Dank für die Unterstützung
1 Antwort
Der Jahreswert des Wohnrechts (Netto-Kalt-miete mtl. * 12) ist mit dem Vervielfältiger aus dieser Tabelle zu multiplizieren:
Beispiel der Berechtigte ist männlich und 76 Jahre alt. Die Wohnung hat eine Netto-Kalt_miete von 500,-
also: 6.000,- * 7.838 = 47.028,- Euro.
Dieser Wert ist Teil des Kaufpreises. also wenn Du für die Wohnung 50.000,- + Wohnrecht gezahlt hast, ist der Kaufpreis 97.028,- Euro. Davon Abgezogen Dinge die nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen (z. B. Möbel) = Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.
Das hätte Dir der Notar sagen sollen.
Das macht mich jetzt doch etwas neugierig.
Gerne würde ich mich über einen Tipp von dir Freuen wie ich das Antwortschreiben gestalten kann. Wenn du magst gerne auch via Email: grest@funnymail.de.
Aufgrund der vorliegenden Gegebenheiten habe ich überlegt dem FA zu antworten, dass der Wohnrechtnehmer sein persönliches Wohnrecht derzeit und auch in Zukunft aufgrund einer schweren Erkrankung nicht in Anspruch nehmen kann/wird. Dies führt dazu, dass das Wohnrecht keine bzw. kaum Auswirkungen auf die Minderung des vereinbarten Kaufpreises hat.
Ich freue mich auf eine Antwort.
Hallo, wir haben einen ähnlichen Fall. Mein Bruder hat ein Zweifamilienhaus Haus gekauft mit Wohnrecht. Unten zieht er Ein und oben wohnt die besagte Dame. Allerdings bekommt mein Bruder keine Kaltmiete. Die Dame wohnt dort kostenfrei auf Lebenszeit. Auch hier wird uns das auf die Kaufsumme drauf gerechnet. Das kann doch nicht richtig sein ?
Natürlich bekommt er keine Kaltmiete, aber der Wert des Wohnrechts wird nach der Kaltmiete berechnet.
NAtürlich wird so der Kaufpreis berechnet, oder umgekehrt gerechnet die Restkaufsumme.
ist das 2 Familienhaus 300.000,- Wert und das Wohnrecht angenommene 65.000,-, so wäre der Restkaufpreis eben 235.000,- Euro.
Das ist richtig, aber was hilft dies dem Fragesteller?
Taktisch gesehen wüsste ich, was ich dem Finanzamt schreibe an seiner Stelle (an meiner Stelle könnte ich das nicht, da das FA von mir erwarten kann, dass ich das weiß).